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Vereine in Corona-NotKleiner Antrag könnte Kölner Karneval aus der Patsche helfen

Frauen tanzen auf einer Karnevalssitzung in Köln

Vereine, die ihre Sitzung absagen (hier die ZDF-Mädchensitzung 2020 im Sartory, können auf stattliche Hilfe hoffen.

Eine kölsche Allianz macht auf den Sonderfonds für Vereine der Bundesregierung aufmerksam.

von Bastian Ebel (bas)

Unsicherheit, fehlende Planbarkeit, mangelnde Wirtschaftlichkeit: Den „Apparat“ Kölner Karneval als Wirtschaftsfaktor trifft die Pandemie erneut ins Mark. Eine neue Allianz soll die Folgen zumindest ein wenig abmildern.

Wie geht es weiter mit dem Kölner Karneval? Diese Frage kann, Stand jetzt, für den im Januar beginnenden Sitzungskarneval in Köln und dem Umland nicht mit letzter Konsequenz beantwortet werden. Auch viele Vereine stehen vor einem Dilemma: Absagen oder nicht? Denn schließlich gibt es Verträge mit den Künstlern. Solange der Statt nicht abgesagt hat, wird es demnach mit den Hilfen schwierig.

Kölner Karneval: Sonderfonds rettet Vereine und hilft Künstlern

„Stimmt nicht ganz“, sagt jetzt eine große kölsche Allianz und macht auf den so genannten „Sonderfonds“ und den „Kulturfonds“ des Bundes hin. Kurz erklärt: Vereine, die ihre Veranstaltungen freiwillig absagen, haben Anspruch im „Sonderfonds“ auf Ersatzleistungen durch den Staat.

„Viele Vereine wissen davon aber nichts“, sagt Agentur-Chef Michael Gerhold, der Mitglied der Kölner „Task Force“ ist. „Vielfach sind es Ehrenamtler, die darüber noch nicht informiert worden sind. Das Festkomitee hat schon alle angeschlossene vereine umfassend informiert, aber es gibt ja noch weitere Vereine.“

Der neue Zusammenschluss zwischen vielen bekannten Künstlern, Festkomitee, Agenturen und Vereinen kümmert sich nun darum, dass möglichst viele Vereine ihren Antrag stellen. Ein bislang einmaliges Unterfangen im Kölner Karneval

Agentur-Chef Horst Müller: „Es geht in einem ersten Schritt nur darum, dass man seine Veranstaltung registriert, um später mögliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können.“ Dieser Antrag muss bis zum 23. Dezember 2021 gestellt werden.

Das habe viele Vorteile, denn: „Mit den Hilfen können dann auch Künstler, Techniker und andere an der Veranstaltung Beteiligten bezahlt werden“, so Müller.  Das bedeute im Umkehrschluss auch, dass die Ausfälle für Gastronomen, beispielsweise bei Verträgen über einen Mindestumsatz, ebenfalls profitieren könnten.

Horst Müller: „Aber in erster Linie ist damit Vereinen und Künstlern geholfen. Denn dieser Fonds sichert bei eventuellen Ausfällen eben ab, dass die Künstler bezahlt werden können und nicht wieder in die Röhre schauen.“