Nächster FeiertagEigentlich ist in Köln alles verboten, sogar der Umzug – aber es gibt auch Ausnahmen

Wer am Freitag noch den Umzug in eine neue Wohnung plant, sollte schnell nach einem anderen Termin Ausschau halten. Zumindest an Karfreitag ist der Umzug verboten. Welche Verbote noch in Köln gelten und was erlaubt ist.

von Matthias Trzeciak (mt)

Sechs Wochen nach Karneval ist Ostern. In diesem Jahr beginnen die Osterfeiertage am 29. März 2024 – dann ist Karfreitag. Ein Tag, an dem fast alles verboten ist.

Die Stadt Köln erinnert in diesem Zusammenhang nochmal an diverse Einschränkungen.

Auch interessant: Sind Karfreitags-Verbote aus der Zeit gefallen?

Karfreitags-Verbote in Köln: Hier die Übersicht

Los geht es mit den Verboten aber schon in der Nacht zu Karfreitag. So sind am Gründonnerstag (28. März) bereits ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.

Am Karfreitag gilt: Von 0 Uhr bis Karsamstag (30. März) 6 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

  • Hierzu zählen Märkte
  • gewerbliche Ausstellungen / Tauschbörsen
  • sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen
  • Leistungsshows
  • Zirkusaufführungen
  • Volksfeste
  • tänzerische und artistische Darbietungen
  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen
  • Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen (wie z.B. Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter)
  • klassische Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen
  • „Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr“, teilt die Stadt mit.

Spielhallen und Wettbüros dürfen an Karfreitag auch nicht öffnen

  • Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken
  • der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 6 Uhr
  • Darüber hinaus müssen am Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken (mit Ausnahme von Automatenvideotheken) geschlossen bleiben
  • Autowaschanlagen und Waschsalons
  • Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz am Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden
  • Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und von Mitfahrvermittlungen

Was an Karfreitag in Köln erlaubt ist

  • Erlaubt sind Kunstausstellungen
  • Kunstführungen
  • Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen
  • Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo
  • Erlaubt sind auch Arbeiten, die der Erholung dienen, wie z.B. der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios

In dringenden Fällen und wenn damit keine erheblichen Beeinträchtigungen des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden sind, können Ausnahmen von den Verboten nur von der Bezirksregierung Köln zugelassen werden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen müssen an die Bezirksregierung Köln (Dezernat 21), Zeughausstraße 2 bis 10, 50667 Köln, gerichtet werden.