Das Knöllchen, das der Entertainer Jürgen Milski in Köln kassierte, sorgt immer noch für Wirbel.
Mini-FehlerKnöllchen-Ärger für Milski – Stadt klärt auf

Copyright: imago images/Future Image
Jürgen Milski kassierte in Köln ein Knöllchen. Hier ein Foto vom Promiboxen in Köln (Archivfoto).
Entertainer Jürgen Milski in der Kölner Knöllchen-Falle: Der 61-Jährige parkte seinen Leihwagen in Heimersdorf – korrekt zog er ein Ticket und legte es hinter die Windschutzscheibe.
Trotzdem kassierte Milski einen Strafzettel, was ihn so richtig auf die Palme brachte. „Ich könnte gerade wieder einen Anfall kriegen“, polterte Milski los und teilte seinen Frust auf Instagram. „Ich habe natürlich ein Parkticket gezogen – komme nach zehn Minuten raus und habe eine Knolle dran.“
Jürgen Milski kassiert Knöllchen in Köln
Das Problem: Zwei Tickets lagen im Auto. Ein altes, das schon abgelaufen war, und das neue, frisch gezogene!
„Jetzt mal ganz ehrlich, wenn man auf das Auto guckt, dann sieht man doch, dass da zwei Parkkärtchen drin sind und nicht nur eins.“ Der Entertainer kann es nicht fassen, dass er dafür Strafe zahlen muss.
Aber wie sind die Regeln? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu: Der Parkschein muss sich „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ befinden (Paragraf 13, Absatz 1).
Doch damit ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Eine Sprecherin der Stadt erklärt auf EXPRESS.de-Nachfrage: „Der Verkehrsdienst verwarnt Fahrzeuge, welche ohne gültigen oder ohne gut sichtbar ausgelegten Parkschein im Bereich eines Parkscheinautomaten parken. Grundsätzlich darf nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, gehalten werden.“ So weit, so gut – jetzt geht’s ans Eingemachte.
„Ein Parkschein ist nicht mehr gut lesbar ausgelegt, wenn das Fahrzeug erst abgesucht werden muss oder der Inhalt des Parkscheins nicht oder nur mit Mühe lesbar ist. Sind mehrere Parkscheine ausgelegt, unter denen sich die Außendienstkräfte den richtigen aussuchen sollen, gilt dies ebenfalls nicht mehr als ein gut lesbarer Parkschein“, ergänzt die Sprecherin.
Im Fall Milski waren es zwei Parktickets. Ein Zettelchen zu viel – und somit gab’s das Knöllchen.
EXPRESS.de erreichte Milski am Freitag auf dem Flughafen auf Mallorca. Er kann das immer noch nicht verstehen: „Wenn da zwei Tickets gut sichtbar liegen, ist das doch wohl nicht zu viel verlangt, oder?“ Jetzt will der Entertainer erstmal die Post abwarten und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

