Der Entertainer Jürgen Milski hat in Köln ein Knöllchen kassiert. Das bringt ihn ziemlich in Rage.
Alles richtig gemacht?Knöllchen in Köln: Milski rastet aus

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Jürgen Milski kassierte in Köln ein Knöllchen. Für ihn völlig zu Unrecht.
Aktualisiert
Der Entertainer Jürgen Milski (61) wollte in Köln-Heimersdorf nur schnell etwas erledigen. Mit seinem Leihwagen parkte er an der Straße – damit nimmt das Drama seinen Lauf!
„Ich könnte gerade wieder einen Anfall kriegen“, poltert Milski los, der seinen Frust auf Instagram teilt. „Ich habe natürlich ein Parkticket gezogen – komme nach zehn Minuten raus und habe eine Knolle dran.“ Von weitem habe er schon die Frau gesehen, die Knöllchen verteilt.
Dann zeigt Milski, dass im Auto hinter der Windschutzscheibe zwei Parktickets liegen. Ein Ticket ist schon älter, das andere ist neu. „Und ich bekomme trotzdem eine Knolle. Jetzt mal ganz ehrlich, wenn man auf das Auto guckt, dann sieht man doch, dass da zwei Parkkärtchen drin sind und nicht nur eins“, ist der Entertainer fassungslos.
Milski motzt weiter: „Das Problem bei der ganzen Sache, das ist ein Leihwagen. Und jetzt geht diese Anzeige zu dieser Leihwagenfirma, die schicken die an mich weiter. Und das kostet, glaube ich, über 20 Euro Gebühren. Also, ich könnte durchdrehen.“
Unter dem Video gibt es einige Kommentare. Unter anderem heißt es: „Sorry, aber man muss das Ticket auf der Seite platzieren, auf der der Gehweg ist. Du hast dort leider ein abgelaufenes Ticket liegen. Die Ordnungshüter müssen nicht das Auto nach gültigen Tickets absuchen. Bist Du leider selbst schuld.“
Darauf kontert Milski sofort: „Die einen sagen, es muss auf der Fahrerseite liegen, Du sagst auf der Gehsteigseite. Ja was denn jetzt?“
Da schaltet sich ein weiterer User ein und springt Milski zur Seite: „Der Parkschein muss ersichtlich in der Windschutzscheibe liegen. Die Seite ist dabei völlig egal. Die Dame war einfach zu faul, um sich das zweite Parkticket auf der Fahrerseite anzusehen. Du hast da nichts falsch gemacht.“
Eigentlich ist die Regel ganz einfach! In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu nur: Der Parkschein muss sich „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ befinden (Paragraf 13, Absatz 1).
Übrigens: Dass das Auto in dem Video vor Garagen steht – ist nicht der Grund für das Knöllchen. Das erklärt Milski in einem weiteren Video. „Das sind meine Garagen“, stellt Milski klar!
Auf jeden Fall will Milski Einspruch einlegen gegen das Falschparker-Knöllchen. Wir sind gespannt, wie der Fall weitergeht ...

