Der Horror-Schlachthof in Hürth: Nachdem 2023 Undercover-Aufnahmen veröffentlicht wurden, sollte jetzt der erste Prozess beginnen. Doch es kam anders.
Horror-Schlachthof bei KölnVerfahren gegen Schlachter (32) vertagt

Copyright: Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Diese Aufnahme wurde mit versteckter Kamera in dem Hürther Schlachthof gemacht.
Aktualisiert
Das grausame Gemetzel in einem Schlachthof in Hürth: Jetzt sollte sich der erste Angeklagte vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der inzwischen 32-jährige Mann ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.
Der Anklagte erschien auch am Freitag (24. Oktober 2025) im Gericht, dennoch wurde das Verfahren gegen ihn ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit vertagt. Grund: Der Bulgare hatte die Anklage nicht in seiner Muttersprache erhalten.
„Das hat der Anwalt erst heute geltend gemacht“, so Amtsgerichtssprecher Philipp Benz auf EXPRESS.de-Nachfrage. Ein neuer Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der 32-Jährige soll gemeinsam mit drei weiteren Angeklagten (heute 24, 47, 52)unter anderem Schafe und Rinder zwar betäubt, aber nicht abgewartet haben, bis die Betäubung wirkte – und somit den Tieren bei Bewusstsein die Kehle durchschnitten haben, um sie ausbluten zu lassen.
Einig lagen minutenlang im Todeskampf. In anderen Fällen sollen die Tiere gar nicht betäubt worden sein.
Verfahren gegen drei weitere Schlachter wurde abgetrennt
Ursprünglich sollten die vier Schlachthof-Mitarbeiter, die alle für die Schlachtungen zuständig gewesen sein sollen, gemeinsam vor Gericht stehen. Doch das Verfahren gegen die drei anderen Männer wurde abgetrennt.
„Es haben sich kurzfristig Verteidiger bestellt“, erklärte Amtsgerichtssprecher Philipp Benz am Donnerstag (23. Oktober) gegenüber EXPRESS.de. Diese müssten Zeit zur Akteneinsicht erhalten. Wann es in diesem Verfahren zur Hauptverhandlung kommt, steht noch nicht fest.
Doch durch die Aussetzung des Verfahrens gegen den 32-Jährigen am Freitag könnte das ändern. Denn nun soll ein Hauptverhandlungstermin bestimmt werden, der voraussichtlich gegen alle vier Angeklagten durchgeführt wird.
Die grausamen Bilder aus dem Hürther Schlachthof, die 2023 von der Tierrechtsorganisation Aninova veröffentlicht worden waren, hatten für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt. Demnach sollen die insgesamt vier Angeklagten Schafe und Rinder auch mit Mistgabeln in die Schlachthalle getrieben oder sie an Beinen oder Schwänzen hinter sich her gezerrt haben.
Im Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen §17 Tierschutzgesetz droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Zunächst hatte die Kölner Staatsanwaltschaft auch Anklage gegen den Betreiber (34) des Schlachthofs wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz in 74 Fällen erhoben. Doch das Verfahren gegen ihn wurde nicht eröffnet. „Es gab keinen hinreichenden Tatverdacht“, so Amtsgerichtssprecher Benz.

