Aufgrund eines Verwaltungsfehlers könnte dem Erzbistum Köln ein Schaden in sechsstelliger Geldbetrag auf die Füße fallen könnte.
Vertrag mit FolgenErzbistum Köln unterläuft peinlicher Fehler – Schaden in sechsstelliger Höhe

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Der Verwaltung des Kölner Erzbistums ist ein schwerwiegender Fehler bei einem Vertrag einer Mitarbeiterin unterlaufen. Das Foto zeigt das erzbischöfliche Generalvikariat in der Marzellenstraße am 11. Februar 2022.
Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen des Erzbistums Köln haben mit einer leitenden Mitarbeiterin irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen, durch den der Kirche ein finanzieller Schaden von 500.000 bis 600.000 Euro entstehen könnte.
Wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch (18. Mai 2022) aus unterrichteter Quelle erfuhr, ging das Generalvikariat – die Verwaltung des Erzbistums – irrtümlich davon aus, dass die leitende Mitarbeiterin bis zu ihrem Wechsel in den Dienst des Erzbistums Beamtin gewesen war und entsprechende Rentenansprüche aufgebaut hatte.
Erzbistum Köln: Verwaltungsfehler fiel vor Vertragsabschluss auf
Das war aber nicht der Fall. Obwohl der Verwaltung des Erzbistums der Fehler vor dem Vertragsabschluss im Juli 2019 noch auffiel, wurde der Vertrag nicht mehr abgeändert. Dadurch könnte das Erzbistum nun zur Finanzierung der Rentenansprüche verpflichtet sein.
Im vergangenen Monat war bekannt geworden, dass das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt hatte.
Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, hatte ein Sprecher des Erzbistums bestätigt. Die nachträgliche Versteuerung der Schuldentilgung habe das Erzbistum samt Zinsen noch einmal knapp 650.000 Euro gekostet. (dpa/nb)