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Desaster am Kölner VerteilerkreisStaatsanwaltschaft mit neuen Details

Einsatzwagen der Polizei stehen auf dem Gelände einer Tankstelle.

Einsatz Donnerstagfrüh (22. Januar 2026): Auf dem Gelände einer Tankstelle am Kölner Verteilerkreis wurde ein Polizist angefahren. 

Die misslungene Festnahme zweier Tatverdächtiger am Kölner Verteilerkreis, bei der ein Polizist schwer verletzt wurde: War es ein versuchtes Tötungsdelikt?

Nach dem dramatischen Einsatz am Kölner Verteilerkreis, wo eine verdeckte Maßnahme der Polizei misslang, ist einer der Tatverdächtigen (41) am Freitag (23. Januar 2026) in U-Haft gewandert.

Er und ein zweiter Verdächtiger (29) sollten in der Nacht zu Donnerstag am Verteilerkreis durch Zivilkräfte festgenommen werden. Doch dem Duo gelang zunächst die Flucht, nachdem sie einen der Polizisten angefahren und schwer verletzt hatten. Einsatzkräfte gaben daraufhin mehrere Schüsse auf den Pkw ab.

Polizist mit Auto angefahren: War es ein versuchtes Tötungsdelikt?

Die Polizei hatte beide Insassen wegen mutmaßlicher Diebstahlsdelikte im Visier. Wie jetzt bekannt wurde, wurde gegen den 41-Jährigen wegen diverser Taten in Bonn sogar verdeckt ermittelt. Auch am Donnerstag (22. Januar) wurde er observiert, als er gemeinsam mit dem 29-Jährigen Richtung Köln fuhr.

„Am Verteiler hat sich dann die Gelegenheit ergeben, die Beschuldigten festzusetzen, was dann leider misslungen ist“, so Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Freitag auf EXPRESS.de-Nachfrage. 

Als sich Zivilkräfte dem Wagen der Verdächtigen näherten, gab der 29-Jährige, der am Steuer saß, Gas. Weder ein Fahrmanöver, bei dem nicht nur die Glasfront eines Schnellrestaurants, sondern auch der Fluchtwagen schwer demoliert wurden, noch die Schüsse, konnten die Flüchtigen nicht stoppen. Nach einigen hundert Metern musste das Duo aber doch den kaputten Wagen stehen lassen und zu Fuß weiterflüchten. Wenig später konnten beide vorläufig festgenommen werden. 

Noch am Tattag wurde der 29-Jährige, obwohl er den Polizisten angefahren hatte, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. „Maßgeblich hierfür war zunächst, dass nach intensiver Auswertung von Videoaufzeichnungen und Zeugenvernehmungen nicht von einem versuchten Tötungsdelikt auszugehen ist“, so Bremer. Insbesondere sei derzeit nicht nachzuweisen, dass der Fahrer mit Tötungsvorsatz gehandelt hat, als er zur Flucht mit dem Pkw ansetzte. 

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter: „Ungeachtet dessen dauern die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an. In dem Zusammenhang ist ebenfalls geprüft worden, ob die Voraussetzungen für die Beantragung eines Haftbefehls vorliegen. Das war allerdings nicht der Fall, da keiner der gesetzlich vorgeschriebenen Haftgründe, insbesondere jener der Fluchtgefahr, vorlag.“

Der 41-jährige Beifahrer hingegen sei in Gewahrsam geblieben – und schmort jetzt wegen mehrerer mutmaßlicher Taten im Bereich Bonn in U-Haft, wie Sebastian Buß von der Bonner Staatsanwaltschaft gegenüber EXPRESS.de bestätigte. „Er steht im dringenden Tatverdacht, fünf Diebstahlsdelikte, darunter Wohnungseinbrüche, begangen zu haben“, so Buß. „Ob er für weitere Straftaten in Betracht kommt, ist Gegenstand der Ermittlungen.“

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