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Brühler angeklagtDrogen und Sprengstoff im Kleingarten, doch Täter hat Erklärung

schrebergarten

Der Brühler wurde von einem Nachbarn im Schrebergarten angezeigt. Das Symbolfoto wurde im Mai 2020 in Essen aufgenommen.

Köln/Brühl – Als „hanebüchenen Humbug” bezeichnete der Staatsanwalt das, was ein Brühler Tankstellenkaufmann am Mittwoch (26. August) dem Vorsitzenden Richter als Geständnis in einem Fall um Drogen und Sprengstoff präsentiert hatte. Der 38-Jährige soll im Bereich einer Kleingartenanlage in Brühl Cannabis angebaut und Schwarzpulver und Phosphor aufbewahrt haben.

Köln: Cannabis, Schwarzpulver und Phosphor bei Razzia entdeckt

Als wolle er reinen Tisch machen, legte der Angeklagte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht scheinbar alle Karten offen auf den Tisch. Nach einem Unfall beim Modellbau vor dreieinhalb Jahren fehlten ihm zwei Fingerkuppen an der linken Hand, weshalb er Phantomschmerzen verspüre. Die lindere er mit dem Konsum von Cannabis, so alle zwei bis drei Tage.

Das bei einer Razzia der Polizei gefundene Cannabis sei ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt gewesen, sagte der Familienvater. Das ebenfalls entdeckte Schwarzpulver stamme aus Böllern, dies sei zum Verscheuchen von Krähen in seinem Garten gedacht gewesen, dazu habe er ein Stahlrohr als Kanone verwenden wollen. Den Phosphor habe er lediglich zum Reinigen aufbewahrt.

Brühler Nachbar aus Schrebergarten rief die Polizei

Ein besorgter Nachbar aus dem Schrebergarten hatte den Angeklagten bei der Polizei angezeigt, nachdem der das Stahlrohr als Abschussanlage aufgestellt hatte. Bei der nachfolgenden Durchsuchung in Gartenlaube, Wohnhaus und Garage des Beschuldigten wurden zufällig auch die geernteten Cannabisblätter in diversen Behältern entdeckt, dazu eine Mühle und eine Feinwaage.

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Der Nachbar hatte auch beobachtet, wie der 38-Jährige mit zwei Männern in den Wald gegangen sei, diese hatten Schaufeln dabei. Da habe man nur Setzlinge von Apfelbäumen ziehen wollen, mit dem Drogenanbau hätten die nichts zu tun gehabt. Zum Konsum habe er sich immer eine Zigarette mit Tabak gedreht und dann immer ein wenig grünes Marihuana darüber gestreut.

Staatsanwalt glaubt dem Angeklagten nicht

„Ich kann rechnen“, sagte der Staatsanwalt recht ungehalten zum Angeklagten. Die gefundene Menge von einem Kilogramm Marihuana würde bei dem beschrieben Konsum theoretisch für 19 Jahre ausreichen. Die Aussage sei daher nicht glaubhaft, vielmehr dürften die Drogen zum Verkauf bestimmt gewesen sein; so lautet auch der Vorwurf in der Anklageschrift.

Der 38-Jährige beteuerte jedoch, von der geernteten Menge überrascht worden zu sein. „Wenn Sie in Ihrem Garten Möhren anpflanzen, dann wissen Sie doch auch nicht, wie viele Sie am Ende ernten“, sagte der Beschuldigte dem Staatsanwalt. Er habe nichts verkaufen oder abgeben wollen, vielmehr habe er überlegt, aus dem Überschuss Cannabis-Butter herzustellen. Der Prozess wird fortgesetzt.