Was, wenn man bei Ebay ein tolles Schnäppchen macht, aber der Verkäufer plötzlich nicht liefern will? In Köln wurde jetzt wegen eines Design-Sofas verhandelt.
Gericht entscheidetIrrer Sofa-Zoff in Köln: Für Verkäuferin wird es jetzt richtig teuer

Copyright: Thilo Schmülgen
Am Kölner Landgericht wurde der Sofa-Fall verhandelt – mit gutem Ausgang für den Kläger. Das Foto des Justizzentrums an der Luxemburger Straße entstand im März 2021.
Ein Design-Sofa von Bretz für schlappe 700 Euro! Kein Wunder, dass ein Ebay-Kunde bei dem Schnäppchen-Preis direkt auf „Sofort-Kauf“ klickte. Doch die Freude währte nicht lange.
Denn die Verkäuferin wollte das Sofa nicht liefern, weil sie es eigentlich für 7000 Euro bei Ebay anbieten wollte und schlichtweg eine Null vergessen hatte. Das schicke Bretz-Sofa „Cloud 7“ landete daher nicht im Wohnzimmer des Käufers – der Fall dafür aber vor dem Kölner Landgericht.
Streit um Bretz-Sofa landet vor dem Kölner Landgericht
Denn der gefoppte Käufer klagte auf Schadensersatz. Er hatte die Sofortkauf-Funktion genutzt und den angegebenen Kaufpreis von 700 Euro noch am selben Tag mittels des Zahlungsdienstes Paypal an die Verkäuferin überwiesen.
Deren Reaktion erfolgte umgehend. „Bereits am selben Tag informierte sie den Kläger darüber, dass ein Fehler vorläge und er sein Geld zurückbekäme“, so eine Landgerichtssprecherin. Dies habe der Kläger abgelehnt und um Mitteilung eines Termins zur Abholung des Sofas gebeten.
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Daraufhin gab die beklagte Verkäuferin am nächsten Tag an, dass sie in den USA und nicht in Deutschland leben würde und dies das Problem sei. Zugleich unterrichtete Ebay den Käufer darüber, dass die Beklagte den Kauf mit dem Grund „Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt“ abgebrochen habe.
Schnäppchen-Sofa nicht geliefert: Käufer klagt vor Kölner Gericht
Daraufhin wurde dem Kläger der bereits gezahlte Kaufpreis erstattet – womit dieser aber nicht einverstanden war! Er verlangte entweder die Übergabe des Sofas oder Schadensersatz wegen Kaufabbruchs.
Nachdem eine von ihm gesetzte Frist erfolglos verstrichen war, erklärte er mit anwaltlichem Schreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Verkäuferin mit erneuter Fristsetzung zur Zahlung von 6300 Euro Schadensersatz auf. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Sofas und dem vereinbarten Kaufpreis.
Das wiederum lehnte die beklagte Verkäuferin ab und erklärte, dass ihr bei der Angabe des Preises ein Fehler unterlaufen sei. Der Käufer klagte daraufhin – mit Erfolg.
Kölner Gericht entscheidet in Sofa-Zoff nach Ebay-Sofortkauf
Die Parteien hätten einen Kaufvertrag geschlossen, heißt es in der Urteilsbegründung des Kölner Gerichts am 25. August 2023. Zudem habe die Verkäuferin als Beklagte ihre Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages im Anschluss auch nicht wirksam angefochten. Dazu hätte sie einen Grund geltend machen und eine gesetzliche Frist einhalten müssen.
So hatte sich die Verkäuferin erst mehrere Monate später mit anwaltlichem Schreiben darauf berufen, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei, da sie versehentlich einen falschen Preis eingestellt habe. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht klar: Die wirksame Anfechtung einer Erklärung wegen Irrtums müsse laut Gesetz „ohne schuldhaftes Zögern“ (unverzüglich) erfolgen, sodass die Frist bereits mit der Kenntnis über den Anfechtungsgrund beginne und maximal zwei Wochen betrage.
Hoher Schadensersatz: Landgericht Köln gibt Klage von Sofa-Käufer statt
Im Endeffekt habe die Verkäuferin eine Pflichtverletzung begangen, da sie das nach dem Kaufvertrag geschuldete Sofa trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht geliefert und mit dem Kläger keinen Abholungstermin vereinbart habe. Infolgedessen habe sie dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Nichtleistung entstanden sei.
Da der Käufer bei ordnungsgemäßer Leistung, wie es im Gerichtsdeutsch heißt, ein Sofa im Wert von 7000 Euro erhalten hätte, stellt die Differenz von 6300 Euro seinen Schaden dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (iri)