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Alina (5) fast verhungertNach Haftstrafe für Mutter: Dramatische Wende in Kölner Horror-Fall

Die Mutter von Alina beim Prozessauftakt in Köln.

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Die angeklagte Mutter, hier beim Prozessauftakt 2021 in Köln, wurde zunächst zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt geht der Fall in die nächste Runde.

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Der Fall des fünfjährigen Mädchens „Alina“ aus Bergheim bewegte 2020 und 2021 ganz Köln. Die Strafen für ihre Mutter und deren Lebensgefährten müssen nun neu verhandelt werden.

Einer der aufwühlendsten Kölner Gerichtsfälle der letzten Jahre muss in die nächste Runde: Das Landgericht Köln muss sich noch einmal mit dem Fall eines jungen Paars befassen, das die fünfjährige Tochter der Frau fast verhungern hat lassen.

Die vor zwei Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes Verurteilten waren mit ihrer Revision am Bundesgerichtshof (BGH) teilweise erfolgreich, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag (25. April 2023) mitteilte. Darum geht der Fall nun zurück nach Köln.

Horror-Fall um „Alina“ (5): Angeklagte eigentlich schon verurteilt

Das kleine Mädchen, damals fünf Jahre alt, war in Köln unter dem in den Medien abgeänderten Namen „Alina“ bekannt geworden, der Fall hatte viele Menschen schockiert.

Alina war so schwach, dass sie in der Zeit von Anfang Juni bis Ende August 2020 „quälend vor Hunger und Schmerzen Tage im Bett verbrachte: nur mit einer Windel bekleidet, inmitten von Erbrochenem, Kot und Urin in verschmutzter Bettwäsche“, hieß es in der Anklage wegen versuchten Mordes gegen die damals 24-jährige Mutter und ihren 23-jährigen Freund, der nicht der Vater des Mädchens ist.

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Alina überlebte, musste aber in der Wohnung in Bergheim Höllenqualen durchleiden. Trotz ihres schlimmen Zustands rief das Paar keinen Arzt. Es gab Alina kaum zu essen und zu trinken, ließ das Mädchen in einem dunklen Raum zurück.

Unglaublich: Als Alina schließlich (auf Veranlassung des Jugendamts) im Krankenhaus war, brachte sie noch 8,2 Kilogramm bei 98 Zentimetern Körpergröße auf die Waage. Ihre Mutter erhielt vor Gericht neun Jahre Haft, der Partner sieben Jahre.

Trotz der schlimmen Vorwürfe vertritt der BGH in Teilen eine andere Auffassung als das Kölner Landgericht bei der Verurteilung im Mai 2021. Zwar sah auch der BGH versuchten Mord durch „grausame Tatbegehung“ als erwiesen an – eine Verdeckungsabsicht, die das Landgericht strafschärfend gewertet hatte, sei dagegen nicht zweifelsfrei erwiesen.

Das Landgericht wertete den Fall als versuchten Mord durch Unterlassen und stellte fest, die beiden hätten nicht nur grausam gehandelt, sondern auch den Tod in Kauf genommen, um die vorherigen Misshandlungen zu verdecken. Diesen Punkt sah der BGH anders.

Aber: Der Fall wird auch weiterhin als Mord-Prozess verhandelt. Für die Einstufung einer Straftat als Mord muss mindestens ein Mordmerkmal erwiesen sein. Das ist mit der „grausamen Tatbegehung“ also auch nach Einschätzung des BGH der Fall. (mit dpa)

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