+++ EILMELDUNG +++ Unfall in Köln KVB-Bahn stößt mit BMW zusammen – warum überquerte Fahrerin die Gleise?

+++ EILMELDUNG +++ Unfall in Köln KVB-Bahn stößt mit BMW zusammen – warum überquerte Fahrerin die Gleise?

Alarm beim FriseurSchlechter Schnitt! Kölner Salon-Chef muss Soforthilfe zurückzahlen

headmithund

„Headlounge"-Chef Wolfgang Schmitten mit Hund.

Köln – Nicht nur für Gastronomen ist die „Ermittlung des Liquiditätsengpasses der NRW-Soforthilfe 2020“ ein Schock. Auch Friseure sind betroffen.

Geschäftsführer Wolfgang Schmitten vom Chlodwigplatz: „Ich hatte für die Headlounge und zwei weitere Betriebe insgesamt 25.000 Euro Soforthilfe erhalten. Im März machten wir nur noch den halben Umsatz, im April waren wir dicht und machten null Umsatz. Am 4. Mai konnten wir wieder öffnen.“

Seine 30 Mitarbeiter bekamen vom 23. März bis 3. Mai Kurzarbeitergeld, das Schmitten auf 100 Prozent aufstockte. Diese Summe wollte der Rechtsanwalt und Unternehmer eigentlich aus der Soforthilfe bezahlen. Ebenso notwendige Renovierungskosten während der Schließung. Doch es kam anders …

Schmitten: „Da wir Anfang Mai wieder öffneten und der Laden boomte, holte ich alle Leute aus der Kurzarbeit zurück. Wir hatten im Mai einen sechsstelligen Umsatz und 60 Prozent gingen für Personalkosten ab. Diese Personalkosten erkennt das Land NRW aber nicht an. Es sieht nur den Umsatz und berechnet daraus, dass wir während des gesamten Förderzeitraumes keinen Liquiditätsengpass gehabt hätten. Deshalb muss ich nun die komplette Soforthilfe zurücküberweisen.“

Soforthilfeprogramm Nordrhein-Westfalen macht Druck

Schmitten weiter: „Da wir bisher gut gewirtschaftet haben, können wir das. Ich befürchte jedoch, dass es neben der Gastronomie auch bei den Friseuren eine Pleitewelle geben wird.“

Klar ist: Es gibt Widerstand gegen die Berechnungsgrundlagen des Landes NRW.

Hier lesen Sie mehr: Elf haarsträubende Gründe – warum eine Friseurin beim Geld einen krassen Schnitt macht

Ein Steuerberater schreibt in einer Rundmail an Unternehmer: „Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Sie erhaltene Zuschüsse zurückzahlen müssen. Möglicherweise ergibt sich noch eine Veränderung der Abrechnungsregeln. Dazu ist es notwendig, dass seitens der Berufsverbände, IHKs und Handwerkskammern auf die Politik eingewirkt wird.“