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Richterin muss ihn stoppenEierkopp-Prozess: Rentner hält Kölsch-Rede im Gericht

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Hans-Werner Cöllen nach dem Prozess im Foyer des Kölner Amtsgerichts.

von Ayhan Demirci (ade)

Köln – Um 14 Uhr, am Dienstag im Kölner Justizpalast (23.6.2020), fand eine völlig aus den Fugen geratene Begegnung eines Kölner Rentners mit einem Kölner Polizisten eine bemerkenswerte Fortsetzung.

Auf der Anklagebank: Hans-Werner Cöllen, 74 und zweifacher Opa, aber laut Anklage in der Lage, auszuteilen: verbal und auch tätlich - gegen die Polizei. Um Himmels Willen, Hans - was war denn da bloß los?

Prozess im Amtsgericht um Angriff auf Kölner Polizisten

Der Pastor, der Bürgermeister, all die Freunde und Nachbarn, halb Ehrenfeld hatte sich aufgrund des EXPRESS-Berichtes nach dem kölschen Hans erkundigt, so schilderte er es auf dem Angeklagtenstuhl in Saal 217 des Kölner Amtsgerichts. 

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Hans-Werner Cöllen (74) am Schauplatz der angeklagten Tat in Ehrenfeld. 

Hier erzählte Hans-Werner Cöllen seine Geschichte vom unglückseligen Zusammentreffen mit der Staatsgewalt in Person eines Polizeibeamten, der aufgrund eines Bombenfundes am 2.9.2019 die Vogelsanger Straße in Höhe der Oskar-Jäger-Straße gesperrt hatte.

So schildert Hans-Werner Cöllen den Tag der Eskalation in Ehrenfeld: Hier lesen Sie mehr

Laut Anklage wollte Cöllen mit seinem Ford trotzdem da rein. Laut Cöllen eine erfundene Schutzbehauptung des Beamten, der sich wegen einer Nachfrage gestört gefühlt habe und deshalb ausfallend geworden sei und ihn im entstandenen Scharmützel sogar getreten habe.

Nein, der Senior sei einfach nicht zu stoppen gewesen, sagte der Polizeibeamte (50) im Zeugenstand. In 25 Dienstjahren habe er so etwas nicht erlebt, „dass ein älterer Mann Anweisungen nicht befolgt“. Als „Eierkopp“ und „A...loch sei er beschimpft“ worden. Er halte es auch für skurril, wie der Senior vor ihm gestanden und mit dem Arm ausgeholt hätte. „Ich dachte, ich wär im falschen Film.“

Es sei eine nicht klar als Schlagbewegung zu definierende Aktion gewesen. Ob er das mal nachmachen könne, fragte die Richterin. Da schaufelte der Zeuge den rechten Arm nach vorne.

Nach Cöllens Angaben hatte sich das Duell anders abgespielt. Ja, er sei aus dem Auto gestiegen, aber „dann hät dä mir ne fluch jejevve“. Hier hakte die Richterin mit Fragezeichen in den Augen ein, was Cöllen in seiner emotionalen Rede überhörte. Als der Begriff „Fluch“ (mit kurzem U, kommt von hinfliegen) ein weiteres Mal fiel, und die Richterin mahnte, es nicht zu kölsch zu halten, half Cöllens Sohn aus, der aufklären konnte, dass ein „Fluch“ ein Schubser ist.

Aussage gegen Aussage, konstatierte die Richterin. Trotz der Beteuerungen Cöllens („Ich brauche nicht zu lügen, ich bin 74, bald geht das Grab auf“) beschrieb sie die Aussagen des Polizisten als glaubwürdig.

Kölner Amtsgericht: Nach einer Stunde fällt die Richterin das Urteil

Das Urteil gegen Hans-Werner Cöllen am Ende des einstündigen Prozesses: 90 Tagessätze á 20 Euro (die Staatsanwaltschaft hatte 30 Euro gefordert). Das niedrigste Strafmaß, was bei Beleidigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung möglich ist, wie die Richterin sagte, schließlich sei der Angeklagte nicht vorbestraft.

Hans-Werner Cöllen will gegen das Urteil in Berufung gehen.