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Hiobsbotschaft33 Millionen Euro minus im Kölner Haushalt – Stadt reagiert auf Ungleichbehandlung

Kölner Stadtpanorama, im Zentrum der Dom.

Die Stadt Köln, hier eine Aufnahme vom Colonius im September 2020, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 eingereicht. Das gab sie am Dienstag (20. Dezember 2022) bekannt. 

Zig Millionen fehlen! Die Stadt Köln hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 eingereicht. 

Die Stadt Köln wehrt sich gegen die Benachteiligung kreisfreier Kommunen bei der Verteilung von Landesmitteln. Gemeinsam mit sieben weiteren kreisfreien Städten hat sie am Dienstag (20. Dezember 2022) – stellvertretend für alle kreisfreien NRW-Städte – Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Münster eingereicht. 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 (GFG 2022). Köln als größte kreisfreie Stadt treffen die Änderungen am härtesten.

Köln fehlen 33 Millionen im städtischen Haushalt

Wie die Stadt bekannt gab, würden bereits in der ersten Stufe der Reform satte 33 Millionen Euro im städtischen Haushalt fehlen. Bei Umsetzung der derzeit von der Landesregierung auf Eis gelegten zweiten Stufe der Reform könne sich die Lücke zukünftig sogar auf rund 65 Millionen Euro fast verdoppeln, hieß es seitens der Stadt. 

Grund sind Neuregelungen, die zu einer Umverteilung der Landesmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich führen. 

Das Gemeindefinanzierungsgesetz unterstellt den kreisfreien Städten bei der Grund- und Gewerbesteuer nun erstmals pauschal eine höhere Steuerkraft als den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. „In der Folge gelten kreisfreie Städte wie Köln pauschal als ‚reicher‘ und erhalten daher strukturell weniger Zuweisungen aus dem GFG 2022“, erklärte Robert Baumanns vom Presseamt. 

Hohe Steuersätze nicht Ausdruck von Steuerkraft, sondern finanzieller Not

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde machen die kreisfreien Städte nun geltend, dass die bei ihnen häufiger anzutreffenden höheren Steuersätze nicht Ausdruck einer besonderen Steuerkraft sind – sondern Ausdruck der finanziellen Not! Da die höheren Steuern der Deckung steigender Ausgaben und der Konsolidierung der Haushalte dienen.

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Aus einem höheren Steuersatz könne nicht automatisch auf eine höhere Finanzkraft einer Kommune geschlossen werden, heißt es. Zu diesem Ergebnis käme auch ein Gutachten des renommierten Finanzwissenschaftlers Professor Dr. Thiess Büttner.

Die Verfassungsbeschwerde hat die Stadt Köln gemeinsam mit den Städten Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Münster, Solingen und Wuppertal stellvertretend eingereicht. Die Kölner Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert: „Bei der Reform des GFG 2022 geht es um die Grundsatzfrage der Gleichbehandlung kreisangehöriger Kommunen und kreisfreier Städte bei der Finanzmittelverteilung weit über 2022 hinaus. Aus diesem Grunde halten wir eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof für unverzichtbar.“ (iri)