Mindestens 100 Kölner Kitas werden Ende November geschlossen bleiben. Der Streik ist historisch.
Streik ist historisch100 Kitas in Köln dicht – „existenzbedrohende Herausforderung“

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Peter Krücker, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt, bei einer Kundgebung am 8. November 2023 auf dem Theo-Burauenplatz.
An zwei Tagen im November bleiben in Köln zahlreiche soziale Einrichtungen, darunter Kitas, Jugendbüros und Beratungsstellen, geschlossen.
Betroffen sind der 28. und 29. November. Diese Entscheidung betrifft Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der AWO, dem Roten Kreuz und der Synagogengemeinde.
Protest in Köln – Zoff mit der Stadt eskaliert
Laut Peter Krücker, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt, sind mindestens 100 Kölner Kitas von der Schließung betroffen, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Die Schließungen sind Teil eines Protestes gegen die Weigerung der Stadt Köln, Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen und Inflation zu übernehmen.
Die Verbände sehen in der aktuellen Situation eine „existenzbedrohende Herausforderung“ und fordern eine auskömmliche Refinanzierung ab 2024. Die Stadtverwaltung hat bisher keine Lösungsvorschläge präsentiert, obwohl sie Kostensteigerungen für städtische Einrichtungen kompensiert.
Die Wohlfahrtsverbände kritisieren die Stadtverwaltung und die Politik für das Fehlen konkreter Finanzierungspläne. Gespräche mit der Stadt und Oberbürgermeisterin Henriette Reker seit dem Sommer hätten keine Lösungen erbracht.
Verbände könnten die Situation in Köln weiter eskalieren lassen
Krücker warnt, dass die Verbände die Situation weiter eskalieren lassen könnten, wenn keine Einigung erzielt werde. Der Protest umfasst eine Kundgebung am 29. November, die vom Deutzer Bahnhof in die Altstadt führt.
Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sind von den Schließungen ausgenommen. Der aktuelle Streik ist historisch einmalig, da Streiks in kirchlichen Einrichtungen selten zulässig sind. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Matthias Trzeciak) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.
