Düsseldorfer GerichtPo-Operateur muss 15.000 Euro zahlen

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Schönheitschirurg Ramin H. zeigt seine Doktor-Urkunde aus dem Iran - die hätte ihn allerdings nicht berechtigt, sich in Deutschland als „Dr. med.“ auszugeben.

von Michael Kerst (mik)

Düsseldorf – Ramin H. (47, Name geändert) hat hart für seinen Traum gearbeitet: Eine eigene Klinik für Schönheitsoperationen. Doch dann die Katastrophe: Zwei seiner Patientinnen starben nach einer Po-OP.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt und stellte fest, dass der Arzt aus dem Iran einen falschen Doktortitel führte. Deshalb stand Ramin H. am Freitag vor Gericht.

Arzt will 500.000 Euro Schaden erlitten haben

Der Rummel um seine Person hat ihm geschadet: „Es haben Kundinnen feste Termine abgesagt.“ Ein Schaden über eine halbe Million Euro sei entstanden.

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Seine Familie schaffte es, ihn an einer der besten Unis seiner Heimat studieren zu lassen. Dort schrieb er auch seine Doktorarbeit und jede Menge Bücher.

Doch dann geriet der junge Arzt beim Regime in Ungnade. Er floh nach Deutschland, arbeitet hier zunächst in einem Krankenhaus. Dort bekam er dann auch ein Namensschild mit „Dr. med (ir.)“ für Iran. Auch diesen Titel hätte er gar nicht führen dürfen. Was er aber damals nicht wusste.

Als Honorararzt übernahm Ramin  H. vor allem Nachtschichten und sparte so das Geld für die eigene Klinik.

Viele „Dr.“-Varianten

Auf der Homepage und bei  Instagram  gab er sich den Titel „Dr.“, „Dr. med.“ und „M.D. (Doctor for Medicine)“. Die Ärztekammer habe ihm gesagt, dass er die Titel führen dürfe, die sich aus der Übersetzung seiner iranischen Titel ergeben.

Doch der Richter verstand diese Auskunft ganz anders: Er stellte klar, dass der Titel „Dr.“ mit dem Zusatz (ir) verwendet werden darf, auch die Abkürzung „M.D.“, aber nicht der Titel „Dr. med.“

Hohe Geldstrafe für Düsseldorfer Arzt

Eine Einstellung des Verfahrens kam nicht in Frage. Deshalb gab es 15 000 Euro Geldstrafe. Gegen das Urteil will Ramin H. Berufung einlegen.

Die Todesfälle sind noch ungeklärt.