Sechsjährigen angefahren und beschimpftRenitenter Rentner wütet bei Prozess in Bonn

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Der Rentner zeigte sich beim Berufungsprozess in Bonn wenig einsichtig.

Bonn/Mechernich – „Ich hatte doch Vorfahrt!!“ Der alte Mann mit dem grünen Cord-Hut und Gehstock versteht nicht, warum er im Unrecht sein soll. Dann schlägt er vor Wut mit der Faust auf die Anklagebank des Bonner Landgerichts.

„Die Kinder hatten da nichts auf der Straße zu suchen!“ Aber mit seiner renitenten Sicht der Dinge kam der 80-Jährige auch in Bonn nicht durch. Im Gegenteil.

Prozess in Bonn: Rentner hatte sechsjährigen Jungen mit Vespa angefahren

Am 22. Mai 2019 war der Senior – auf der Poststraße in Mechernich – mit seiner Vespa auf einen sechsjährigen Jungen losgefahren, der mit seinem Fahrrad von rechts gerade eine Fußgänger-Querung befuhr. Obwohl der Angeklagte das Kind und seine zwei Freunde gesehen hatte, hatte er das Tempo von 30 Stundenkilometern nicht reduziert und war mit dem Kind kollidiert.

Der Junge stürzte vom Fahrrad, erlitt eine Platzwunde am Kinn, auch Prellungen am Bauch. Vor allem macht ihm der Verkehrsunfall psychisch schwer zu schaffen. Er leidet seitdem an Angstzuständen und Alpträumen.

In Bonn auf der Anklagebank: Rentner fuhr nach Unfall einfach weiter

Das Amtsgericht Euskirchen hatte den rücksichtslosen Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätzen zu 10 Euro) verurteilt, darüber hinaus musste er den Führerschein abgeben und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

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Zu seinen Lasten sprach nach Ansicht des Amtsrichters vor allem, dass der 80-Jährige nach dem Unfall zunächst einfach weitergefahren war: Ein Unfallzeuge war ihm sogar hinterhergejagt und hatte ihn zur Umkehr gezwungen; anstatt sich um das verletzte Kind zu kümmern, fuhr er ein zweites Mal ohne weiteres vorbei. Was habe er damit zu tun, soll er geschimpft haben.

Berufung in Bonn: Rentner legt Einspruch gegen Geldstrafe ein

Gegen das seiner Meinung nach ungerechte Urteil ist der Angeklagte eigens nach Bonn in Berufung gegangen, vor allem wollte er seinen Führerschein zurück. Aber vor der 8. Strafkammer stieß der eigensinnige Angeklagte auf keinerlei Verständnis.

Zum Führen eines Kraftfahrzeugs, so der Kammervorsitzende, sei er charakterlich gänzlich ungeeignet. Immerhin habe er ohne Not sein Vorfahrtsrecht gegenüber einem sechsjährigen Kind skrupellos durchgesetzt, dieser Unfall wäre fraglos vermeidbar gewesen. An dem Euskirchener Urteil sei alles richtig.

Resigniert zog der 80-Jährige schließlich die Berufung zurück. Nun darf er erst nach Ablauf von sechs Monaten einen neuen Führerschein machen. (ucs)