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Prozess um Missbrauch in BonnOpfer erlebt bei Aussage doppelte Tragödie

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Im Missbrauchsprozess in Bonn konnte sich das Opfer nicht mehr an die Vorkommnisse in seiner Kindheit erinnern. Das Symbolfoto entstand im August 2013 in Berlin.

Bonn/Weilerswist – Für Sara F. (Name geändert) war der Prozess eine doppelte Tragödie. Die junge Frau, die mit neun Jahren das Missbrauchsopfer ihres Adoptivvaters gewesen sein soll, konnte als Zeugin kein Licht in die dunkle Geschichte bringen.

Freispruch für den Angeklagten. Doch missbraucht wurde die inzwischen 29-Jährige definitiv. Aber von wem?

Missbrauchsopfer konnte Erinnerungen im Zeugenstand in Bonn nicht zurückrufen

Drei Stunden lang wurde die 29-Jährige vor der Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts gehört, um zu berichten, was vor 20 Jahren gewesen sein soll. Aber ihre Versuche, die alten Bilder zurückzurufen, misslangen: Sie konnte  sie nicht mit Leben füllen.

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Der Angeklagte am Dienstag (10. November) vor dem Bonner Landgericht. Seit Aufkommen der Vorwürfe vor zwei Jahren ist er bei der Bundeswehr vom Dienst freigestellt.

Die Antworten von Sara F. blieben stereotyp, die Erinnerungen stumpf. Und das Schlimmste für ihre mangelnde Glaubwürdigkeit: Ihre Aussage vor Gericht – es war bereits ihre vierte – widersprach ihren Erinnerungen bei der Gutachterin. Am Ende wollte Sara F. nicht mehr. Sie verweigerte die Aussage. 

Entsprechend endete das Missbrauchsverfahren gegen einen 51-Jährigen Bundeswehrsoldaten jetzt mit einem Freispruch. Allerdings zweiter Klasse. „Wir können nicht sagen, ob er der Täter war, aber auch nicht, dass er es nicht war“, so Kammervorsitzender Volker Kunkel in der Urteilsbegründung.

Angeklagter glaubte bei Missbrauchsprozess in Bonn an „Familienintrige“

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess beteuert, dass die Missbrauchsvorwürfe frei erfunden seien und es die Übergriffe nie gegeben habe. In der Familie seiner Ex-Frau und Mutter von Sara sei er systematisch zum Kinderschänder gemacht worden, nachdem er seiner Frau unvorsichtigerweise anvertraut hatte, dass er selbst als Kind missbraucht worden war.

Der Angeklagte: „Ich bin einer Familienintrige zum Opfer gefallen. Man hat mich finanziell betrogen, manipuliert und schließlich auch erpresst.“  Für den Angeklagten ist der Freispruch fraglos eine große Erleichterung. Auch die Staatsanwältin hatte – nachdem die Gutachterin Saras Geschichte als unglaubwürdig einstuft hatte – auf Freispruch plädiert.

Denn seit zweieinhalb Jahren, seitdem die Strafanzeige in der Welt war,  habe er in einem „Alptraum“ gelebt. Immerhin war der Stabsfeldwebel von seinem  Dienstherrn sofort außer Dienst gestellt worden. Gefolgt von einer kompletten sozialen Ausgrenzung. 

Tragödie im Missbrauchsprozess: Opfer weiter ohne Klarheit über Vergangenheit

Nur für Sara F. bleibt es ein Drama. „Die Zeugin hat keine Klarheit, was mit ihr passiert ist“, heißt es im Urteil. „Sicher nur ist, dass sie ein Missbrauchsopfer ist.“

Aber es sei nicht sicher, wer der Täter ist. Nicht auszuschließen, dass das Mädchen schon früh von seinem Großvater missbraucht wurde. Schließlich auch sei sie das Opfer „des Umgangs in der Familie“, in der systematisch vertuscht, gelogen und manipuliert worden sei.

Der Kammervorsitzende:  Nicht zuletzt sei die Tochter „von ihrer eigenen Mutter genötigt worden, ihren Stiefvater anzuzeigen“, um ihm zu schaden. „Sara kann einem richtig leid tun.“ (ucs)