Sie stach mit Messer zuHeiße Küsse: Täterin und Opfer herzen sich bei Prozess in Bonn

Urteil Love Story

Nach dem Urteil am Bonner Schwurgericht fielen sich Täterin und Opfer um den Hals.

Bonn/Euskirchen – Happy End im Bonner Totschlagsprozess: Tränen, Umarmungen, Küsse noch unter den Augen der Justitia.

Das Bonner Schwurgericht hat am Dienstag eine junge Mutter (33) von zwei Kindern wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu milden zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bonner Schwurgericht: Happy End nach Love Story

Am Abend des 13. Dezember 2019 hatte sie in Mechernich ihren Lebensgefährten (40) und Vater eines gemeinsamen kleinen Kindes mit einem kräftigen Messerstich in die Brust töten wollen (hier lesen Sie mehr).

Der Mann überlebte das Attentat trotz lebensgefährlicher Verletzung. Aber die romantische Wende vollzog das Paar – bestehend aus Täterin und Opfer einer Messerattacke – im Prozess selbst.

Nach Liebeserklärung vor Bonner Gericht: Milde Strafe für Messerstecherin

Anstatt als Zeuge gegen seine Verlobte auszusagen schwor der Geschädigte ihr die Treue (hier lesen Sie mehr). „Ich liebe sie“, gestand er: „Und ich werde sie, wenn sie wieder freikommt, heiraten.“ Die Angeklagte erwiderte auf der Anklagebank ihre Liebe.

„Auch wenn man sich wieder liebhat, so ist dann noch nicht alles wieder gut“, so der Kammervorsitzender Klaus Reinhoff in der Urteilsbegründung am Dienstag: „Denn es ist doch ein großes Unrecht geschehen.“

Liebeswendung vor Bonner Gericht: Angeklagte stark alkoholisiert

Schließlich habe die Angeklagte ihren Lebensgefährten fast getötet. Aus Wut und Enttäuschung, weil er wenige Tage vor dem Christfest mit zwei Kumpels auf Sauftour gegangen war und dafür das Weihnachtsgeld eingesteckt hatte, hatte sie sich betrunken und zugestochen.

Reinhoff: „In diesem Moment war ihr schlichtweg egal, ob der Freund sterben wird oder nicht.“ Objektiv habe sie den Tod des Mannes gewollt. So sei es „nur ein Zufall, dass der Mann überlebt hat. Nach diesem Stich hätte er auch tot sein können“. Damit sei es auch nur ein Zufall, dass es noch zur Liebeserklärung gekommen ist.

Trotz Liebesbekenntnis: Bonner Gericht muss Messerattacke ahnden

Auch wenn der Verlobte kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hatte, so der Kammervorsitzende, müsse ein solches Delikt geahndet und bestraft werden. Wegen „der besonderen Tragik des Falls“, aber auch wegen der ungewöhnlichen Versöhnung, wurde die Angeklagte milde bestraft.

Nicht zuletzt auch, weil sie durch den Alkoholkonsum und ihren  Ausnahmezustand bei der Tat vermindert schuldfähig war. So jedenfalls hatte es der Gutachter ihr bescheinigt.

Bonner Richter gerührt: „Wir wünschen, dass Sie es schaffen"

Die Bonner Kammer hob nach dem Urteil den Haftbefehl auf. „Die Frau braucht Ihre Hilfe“, mahnte Reinhoff den Verlobten, der in der ersten Reihe im Gerichtssaal saß: „Sie braucht keinen Mann, der mit Kumpels auf Sauftour geht. Wir hoffen, dass Sie Wege finden, dass es klappt. Wir wünschen, dass Sie es schaffen.“

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Wenig später lagen sie die junge Mutter und ihr Lebensgefährte in den Armen – und konnten ihr Glück erst mal kaum fassen. (ucs)