Frühere Anklagen mit KinderpornografieVerfahren gegen Politiker Edathy eingestellt

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Sebastian Edathy wurde damals freigesprochen.
Köln – Der Fall erinnert einmal mehr an frühere Kinderporno-Affären. 2014 trat der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy zurück, weil sich bei ihm Videos und Bilder von nackten Kindern fanden. Nach einer „geständigen Einlassung“ stellte das Landgericht Verden das Verfahren gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro ein. Damit ist der Ex-Parlamentarier nicht vorbestraft.
Bundestag zog aus dem Fall Edathy seine Lehren
Die Richter begründeten die Entscheidung, dass Edathy keine Vorstrafen habe, zudem habe es sich um eine geringe Menge des Kinderpornomaterials gehandelt. Darüberhinaus habe der Angeklagte durch die öffentliche Berichterstattung Nachteile erlitten. Seine politische Karriere sei beendet.
Aus dem Fall zog der Bundestag seine Lehren und verschärfte den Strafrahmen für den Verkauf und Handel mit Nacktbildern von Kindern.
Jörg Tauss kassierte Bewährungsstrafe
Im Jahr 2010 kassierte der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ein Jahr und drei Monate auf Bewährung wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderporno-Bilder. Tauss hatte behauptet als zuständiger Fachpolitiker in Eigenregie Kontakte zur Kinderpornoszene aufgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe fand für diese Behauptung keine Belege.