Bericht über Özil-KnallerSchon bei der nächsten Wahl: Weltmeister will in die Politik

Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei, spricht auf der Hochzeit von Fußballer Mesut Özil.

Mesut Özil am 7. Juni 2009 bei seiner Hochzeit mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Geht Mesut Özil in die Politik? Einem Bericht aus der Türkei zufolge will sich der deutsche Fußball-Weltmeister schon bei den anstehenden Parlamentswahlen im Mai zur Wahl stellen.

Diesen Karriere-Weg hätten Weltmeister Mesut Özil (34) wohl nur die Wenigsten zugetraut! Der langjährige deutsche Nationalspieler hat erst kürzlich das Ende seiner Laufbahn als Fußballer verkündet, jetzt steht er vor dem Wechsel in die Politik.

Die Pläne sind offenbar schon weit vorangeschritten: Dem türkischen Nachrichtenportal „Haber7“ zufolge soll Özils Name bereits als Parlamentskandidat auf der Liste der Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan (69) stehen. Die mit Spannung erwarteten Parlamentswahlen findet am 14. Mai 2023 statt.

Mesut Özil angeblich Parlamentskandidat in der Türkei

So überraschend Özils Entscheidung für eine politische Karriere auch erscheint: Dass er diese in der Türkei im Erdogan-Lager startet, ist wegen der engen gemeinsamen Freundschaft kein Wunder. Erdogan hatte zuletzt schon angekündigt, dass er auf prominente Parlamentskandidaten setzen würde, zunächst aber keine Namen verraten. Özil wäre für den Präsidenten in diesem Zuge ein echter Coup.

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Der umstrittene Präsident, der um seine Wiederwahl bangen und daher auch auf prominente Unterstützer setzen muss, war bei Özils Hochzeit mit Amine Gülse (29) 2019 sogar Trauzeuge.

Özil habe „bei jeder Gelegenheit seine Zuneigung zu Erdogan deutlich gemacht“, beschrieb „Haber7“ die Beziehung der beiden, die mit einem gemeinsamen Foto kurz vor der WM 2018 in Deutschland hohe Wellen geschlagen hatte.

Sollte Özil tatsächlich auf der Kandidatenliste der AKP stehen, dürfte die offizielle Bestätigung schon in Kürze folgen. Der 9. April war der Stichtag, bis zu dem die Parteien ihre Kandidatenliste bei der Obersten Wahlbehörde einreichen mussten. (bc)