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Trennung wird hässlichFredi Bobic zerrt Hertha vor Gericht

Fredi Bobic wird vor dem Hertha-Spiel in Stuttgart interviewt.

Fredi Bobic wird am 5. Dezember 2022 vor dem Hertha-Spiel in Stuttgart interviewt. Nun geht er gerichtlich gegen seine Kündigung vor.

Seit wenigen Wochen ist Fredi Bobic nicht mehr für die sportlichen Belange von Hertha BSC zuständig. Nun gibt es ein Wiedersehen vor Gericht.

Herthas früherer Geschäftsführer Fredi Bobic (51) wehrt sich nach Angaben des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gerichtlich gegen seine Kündigung.

Am Montag ging demnach beim Gericht eine Kündigungsschutzklage von Bobic gegen die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ein. „Sowohl gegen eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung“, sagte Pressesprecherin Andrea Baer am Dienstag (21. Februar 2023) der dpa. Bobic wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Bobic: Nichts rechtfertigt Kündigung

Nach Angaben der Sprecherin des Gerichts hat der Erstligist Bobic am 28. Januar dieses Jahres, nach dem 0:2 der Herthaner gegen den Stadtrivalen Union Berlin, ordentlich gekündigt mit Wirkung zum 30. April 2023. Am 10. Februar sei noch eine außerordentliche Kündigung erfolgt, die auch häufig als fristlos bezeichnet wird.

Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 51-Jährige demnach mit der Kündigungsschutzklage. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sage der Kläger, dass es nichts gebe, was die Kündigung rechtfertige.

Hertha hatte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits in der vergangenen Woche nach ersten Berichten über den Fall mitgeteilt: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Vertragsangelegenheiten in der Öffentlichkeit nicht äußern, wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine einvernehmliche Lösung.“ Dabei wolle der Klub es belassen, hieß es nun am Dienstag.

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Ein Termin vor Gericht ist laut Sprecherin bislang noch nicht anberaumt. Normalerweise wird beim Arbeitsgericht innerhalb von drei bis vier Wochen ein Gütetermin angesetzt.

„Es könnte in diesem Fall auch sein, dass sich die Frage stellt, ob das Arbeitsgericht zuständig ist“, sagte Baer. Hintergrund: Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein. Das werde von Beteiligten unterschiedlich gehandhabt, erklärte die Sprecherin. (dpa)