Er ließ ihn einfach zurückHunde-Skandal um Schalke-Star – jetzt hat er ein Verfahren am Hals

Moussa Sylla (l.) und Kenan Karaman wirken enttäuscht.

Moussa Sylla (l.) und Kenan Karaman beim Spiel von Schalke 04 gegen Fortuna Düsseldorf Mitte Mai.

Schalke-Star Moussa Sylla soll seinen Hund „Ghosty“ bei einer Hundesitterin zurückgelassen haben. Jetzt hat der 25-Jährige offenbar ein Verfahren am Hals. 

von Felix Rasten  (fr)

Tierischer Skandal um Schalke-Profi Moussa Sylla (25)! Am vergangenen Samstag (9. August 2025) stand der Stürmer gegen den 1. FC Kaiserslautern noch auf dem Spielfeld, konnte die 0:1-Niederlage am Ende aber auch nicht mehr verhindern. 

Abseits des sportlichen sorgt Sylla jetzt aber für negative Schlagzeilen. Wie nämlich die „WAZ“ berichtet, soll der Schalke-Star seinen drei Jahre alten American Bully „Ghosty“ einfach bei seiner Hundebetreuerin zurückgelassen haben. Der 25-Jährige hatte wohl keine Verwendung mehr für seinen tierischen Begleiter.

Sylla soll seinen Hund bei einer Betreuerin zurückgelassen haben

Anfang Juni hatte Sylla den Vierbeiner bei einer Hundesitterin aus Mülheim an der Ruhr abgeben, die „Ghosty“ schon mehrfach betreut hatte. Im Anschluss reagiert die Familie Sylla auf keine ihrer Nachrichten mehr – und das für ganze vier Wochen!

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Dann erhielt die Hundesitterin endlich eine Rückmeldung. Sylla habe „leider Gottes keine Verwendung mehr für den Ghosty“, heißt es in der Nachricht eines Schalke-Mitarbeiters aus dem Bericht der „WAZ“. Er sei wegen familiären Gründen „nicht mehr händelbar“ und könne weggegeben werden. Syllas Frau habe sich offenbar schon Ende 2024 erkundigt, ob es eine Möglichkeit gäbe „Ghosty“ abzugeben.

Die Hundebetreuerin brachte den Vierbeiner dann Anfang August ins Tierheim Essen. Eine Weitervermittlung ereignet sich aber als schwierig, da „Ghosty“ als Listenhund geführt wird.

Laut dem Tierheim, stecke in ihm sehr viel American Staffordshire Terrier, wodurch er nur mit einer behördlichen Erlaubnis gehalten werden darf. Zudem sollen wichtige Impfungen fehlen, ein Impfpass sei generell nicht vorhanden gewesen.

Für Sylla könnte es jetzt knüppeldick kommen! Denn laut dem Düsseldorfer Ordnungsamt bracht der Schalker seinen Hund ohne Erlaubnis aus Frankreich mit nach Deutschland.

Somit hat Sylla jetzt ein Verfahren auf Grundlage des Hundeverbringungs- sowie -einfuhrbeschränkungsgesetzes und der Hundeverbringungs- sowie -einfuhrverordnung an der Backe.