Nach Platzsturm in KölnDFB-Entscheidung über FC-Berufung da – jetzt geht's noch um 200.000 Euro

Kölner Fans stürmen nach dem Schlusspfiff den Rasen.

Die Fans des 1. FC Köln stürmten nach dem Spiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 den Rasen im Rhein-Energie-Stadion.

Der 1. FC Köln wird ordentlich zur Kasse gebeten, weil sich die Fans nicht regelkonform verhalten haben. Doch der Klub geht gegen einige Urteile des DFB vor. Eine erste Entscheidung ist nun gefallen.

Niederlage am grünen Tisch: Der 1. FC Köln ist mit seinem Einspruch gegen die Geldstrafe wegen des Platzsturms beim letzten Heimspiel in der vergangenen Saison gescheitert.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Antrag der Kölner am Donnerstag (20. Oktober 2022) nach einem mündlichen Verfahren mit dem Vorsitzenden Achim Späth als unbegründet ab.

1. FC Köln: 36.000 Euro Strafe nach Platzsturm gegen VfL Wolfsburg

Was war passiert? Am 33. Spieltag der Saison 2021/22 hatten FC-Fans in der Partie gegen den VfL Wolfsburg Pyros gezündet und nach Abpfiff den Platz gestürmt. Dafür war Köln am 14. Juli 2022 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro verurteilt worden.

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Heftig! 21 Pyros wurden abgefeuert und rund 1000 Fans bejubelten auf dem Rasen den Einzug ins internationale Geschäft, dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgefackelt. Der Klub legte Berufung gegen das aus seiner Sicht zu harte Urteil ein.

Wie der DFB erklärt, wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles vom Bundesgericht eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Nach der Verhandlung heißt es nun vom Verband: „Das Berufungsurteil enthält die Maßgabe, dass der Verein ein Drittel der Geldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.“

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FC-Geschäftsführer Christian Keller (43), der am Donnerstag gemeinsam mit Vize-Präsident Carsten Wettich (43) und Justiziar Oliver Zierold (49) nach Frankfurt reiste, sagt: „Es war uns wichtig, unsere Sichtweise persönlich zu erläutern, gleichwohl wir bereits erwartet hatten, dass sich unsere Argumentation im konkreten Fall nicht direkt strafmindernd auswirken wird. Aus unserer Sicht ist der Strafzumessungsleitfaden des DFB in seiner aktuellen Ausgestaltung und Auslegung nicht zielführend, weshalb wir auch die verhängte Strafe für unverhältnismäßig halten.“

Keller weiter: „Insbesondere wurde die Situation nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen, die nachweisbar zu einem exzessiveren Verhalten in vielen gesellschaftlichen Bereichen, nicht nur im Fußball, geführt hat, aus unserer Sicht nicht hinreichend berücksichtigt. Unabhängig von dem erwartbar ernüchternden Urteil möchte ich aber explizit den konstruktiven Austausch mit den anwesenden DFB-Vertretern erwähnen. Das Verständnis dafür, dass ein ‚Weiter so‘ nicht für nachhaltige Verbesserung sorgen wird, wurde geschaffen.“

Doch Köln streitet sich weiter mit dem DFB: Über die Berufungen gegen drei weitere Urteile des Sportgerichts wird noch verhandelt, der Klub rechnet mit Entscheidungen bis Ende des Jahres. 

Dabei geht es um Pyro-Strafen in Höhe von insgesamt knapp 200.000 Euro, die der FC zahlen soll. Bei Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro), gegen den FSV Mainz am 9. April 2022 (18.000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro). In allen drei Fällen will der DFB in schriftlichen Verfahren entscheiden. (ubo/sid)