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Umzug, Wohngeld, KinderfreibetragBei der SteuererklÀrung gelten ab 2020 neue Regeln

Umzug Steuern

2020 gelten auch neue Umzugspauschalen, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können.

DĂŒsseldorf – PĂŒnktlich zum Jahreswechsel verĂ€ndern sich einige Regelungen im Bereich Steuern. So können Arbeitnehmer etwa eine höhere Verpflegungspauschale geltend machen, Steuerzahler mit Kindern stehen höhere FreibetrĂ€ge zu und der Fiskus begĂŒnstigt die Altersvorsorge. Das Wichtigste im Überblick:

Grundfreibetrag

Ledige haben ab dem 1. Januar 2020 bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Das sind 240 Euro mehr als 2019, erklĂ€rt die Verbraucherzentrale NRW. FĂŒr Verheiratete steigt der Betrag auf 18 816 Euro.

Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro – 2019 lag er noch bei 4980 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prĂŒft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche VergĂŒnstigung sich fĂŒr Eltern mehr auszahlen. Das Kindergeld soll erst 2021 erneut steigen.

SachbezĂŒge

GrundsĂ€tzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern SachbezĂŒge bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat kostenlos oder vergĂŒnstigt gewĂ€hren, ohne dass darauf Steuern anfallen. Ab dem 1. Januar 2020 fallen jedoch unter anderem zweckgebundene Geldleistungen weg. Auch nachtrĂ€gliche Kostenerstattungen etwa fĂŒr eine Tankquittung sind dann laut Bund der Steuerzahler nicht mehr steuerfrei.Ausnahme: Fahrtkosten auf Dienstreisen dĂŒrfen Arbeitgeber weiterhin steuerfrei erstatten. Und auch fĂŒr aufladbare Geschenkkarten fallen keine Steuern an, wenn der Chef diese zusĂ€tzlich zum normalen Arbeitslohn ausgibt. Voraussetzung ist: Der Beschenkte kann mit dem Gutschein und der Geldkarte nur Waren oder Dienstleistungen kaufen.

Finanztest warnt: „Katastrophal” – viele Steuerprogramme verschenken Ihr Geld (hier lesen Sie mehr dazu)

Verpflegungspauschale

Arbeitnehmer, die aus beruflichen GrĂŒnden auswĂ€rts tĂ€tig sind, können sich ab 2020 ĂŒber eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro statt bisher 12 Euro. Ist der BeschĂ€ftigte den ganzen Tag, also 24 Stunden, unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtĂ€gigen Reisen steigt die Pauschale fĂŒr den An- und Abreisetag um zwei Euro auf 14 Euro.

Der Arbeitgeber kann diese BetrĂ€ge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner SteuererklĂ€rung als Werbungskosten geltend – so kann er das zu versteuernde Einkommen senken. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Steuer Reisekosten Verpflegung Mittagessen

FĂŒr das Mittagessen oder auch einen Happen zwischendurch: Wer mehr als acht Stunden am Tag auswĂ€rts arbeitet, kann eine Verpflegungspauschale von der Steuer absetzen.

Umzugspauschale

Ab dem 1. MĂ€rz 2020 können Ledige, die aus beruflichen GrĂŒnden den Wohnort wechseln, pauschal 820 Euro absetzen – etwa fĂŒr Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1639 Euro in ihrer EinkommensteuererklĂ€rung angeben, erklĂ€rt der Bund der Steuerzahler. ZusĂ€tzlich können sie etwa Kosten fĂŒr den Makler oder den Transport der Möbel absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.

Werkswohnungen

Wer von seinem Arbeitgeber eine gĂŒnstige Wohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Arbeitnehmer mĂŒssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsĂŒblichen Mietwerts betrĂ€gt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsĂŒblichen Miete voll versteuern.

Freiwillige SteuererklÀrung

Nicht jeder ist verpflichtet, eine EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben – es lohnt sich aber fĂŒr viele. Freiwillig ist dies nach Angaben des Bunds der Steuerzahler fĂŒr Menschen mit geringen EinkĂŒnften: etwa fĂŒr Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11 900 Euro erzielen. FĂŒr Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22 600 Euro.

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Altersvorsorge

Wer fĂŒr das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berĂŒcksichtigt der Fiskus ab 2020 bei Alleinstehenden bis zu 22 541 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können dann zusammen 45 082 Euro steuerlich geltend machen. Der Fiskus zieht bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von den Aufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Betriebsrente

Wer eine Betriebsrente erhĂ€lt, muss darauf unter UmstĂ€nden KrankenkassenbeitrĂ€ge zahlen. Ab 2020 fallen die BeitrĂ€ge nur auf die Summe an, die ĂŒber dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt - und nicht mehr auf die gesamte Rente. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Wohngeld

Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals einen Anspruch auf Wohngeld – SchĂ€tzungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge betrifft dies etwa 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende EigentĂŒmer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hĂ€ngt unter anderem vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Ab 2020 steigt der staatliche Zuschuss fĂŒr das Wohnen. Dadurch bekommt ein Haushalt mit zwei Personen nach Angaben der VerbraucherschĂŒtzer im Schnitt 190 Euro Wohngeld pro Monat – bislang lag der Zuschuss fĂŒr dieses Fallbeispiel bei rund 145 Euro. (dpa/tmn)