Regeln im WaldDarf ich eigentlich so viele Pilze sammeln wie ich will?

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Wer im Wald Pilze sammelt, muss einige Regeln beachten. Trüffel dürfen beispielsweise nicht im Korb landen. 

Köln – Leckere heimische Pilze locken im Herbst viele Sammler in die Wälder. Vor allem Sorten wie Steinpilze oder Pfifferling sind begehrt. Doch bevor sie im Topf oder in der Pfanne landen können, müssen Pilzsammler einiges beachten. Sie dürfen zum Beispiel nicht so vielePilze sammeln wie sie möchten. Verhaltensregeln gibt es im Wald aber nicht nur für Liebhaber von Champignon oder Morchel – auch Spaziergänger, Hundehalter oder Radfahrer müssen sich an Vorschriften halten.   

Das regelt das Bundeswaldgesetz für die rund elf Millionen Hektar Wald in Deutschland, das sind laut der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) fast ein Drittel der Landesfläche. Rund die Hälfte ist Privatwald, 29 Prozent gehören den Ländern, 19 Prozent Körperschaften und vier Prozent dem Bund.

Das Gesetz regelt aber auch, dass jeder den Wald betreten darf, um die Natur zu genießen und sich zu erholen – allerdings auf eigene Gefahr. In Nordrhein-Westfalen können aber andere Vorschriften gelten als in Hessen oder Bayern, dort gilt das jeweilige Landeswaldgesetz. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder.

Pilze sammeln

„Pilze in kleinen Mengen für den Eigenbedarf sammeln ist in Ordnung“, sagt Larissa Schulz-Trieglaff, Sprecherin der AGDW. Wer Pilze in großen Mengen gewerbsmäßig sammelt, riskiere ein hohes Bußgeld. Bei einem Fall in Baden-Württemberg mussten zwei Männer, die 19 Kilogramm Steinpilze gesammelt hatten, 1.700 Bußgeld zahlen und die Pilze wurden beschlagnahmt.

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Pilzsammler sollten sich gut auskennen – der Spitzschuppige Schirmling ist zum Beispiel giftig. 

Doch Pilzsammler müssen auch auf die Pilzart achten, geschützte Arten wie der Trüffel dürfen nach dem Bundesartenschutzgesetz nicht gesammelt werden. Auch Morcheln, Steinpilze, Rotkappen und Pfifferlinge gehören zu den geschützten Arten – dürfen aber in „geringen Mengen“ gepflückt werden. Eine einheitliche Gewichtsgrenze gibt es in Deutschland nicht. Behörden erlauben meist, ein Kilogramm pro Tag zu sammeln.

Spazieren gehen

Wer den Wald zu Fuß erkundet, hat die meisten Rechte. Ob joggen, wandern oder ein gemütlicher Spaziergang auf den Waldwegen oder auch abseits der befestigten Wegedas alles ist in der Natur möglich. Naturfreunde können sich überall frei bewegen. Nur nach einem Sturm sollten Fußgänger den Wald meiden – zu groß ist die Gefahr von herunterfallenden Ästen.

Beeren, Nüsse oder Pflanzen pflücken

Larissa Schulz-Trieglaff erklärt, dass für Nüsse, Beeren und Blumen das gleiche gelte wie bei Pilzen. Bei Blumen ist ein „Handstrauß“ erlaubt. Strenge Regeln gibt es für geschützte Arten: Eisenhut, viele Farne oder Arnika dürfen nach dem Bundesartenschutzgesetz nicht gepflückt oder abgeschnitten werden. Am Boden liegende Äste, Zapfen oder Kastanien können mit nach Hause genommen werden.

Mit dem Hund Gassi gehen

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Hunde müssen in vielen Bundesländern auch im Wald an die Leine. 

Bello, Emma oder Pluto im Wald frei laufen und herumtoben lassen, ist in den meisten Bundesländern nicht erlaubt. Die Tiere müssen an die Leine. In Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde auf Wegen abgeleint werden. In Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg dürfen sie frei laufen, wenn Herrchen oder Frauchen das Tier noch mit Rufen kontrollieren kann.

Rauchen, Grillen und Feuer

Raucher müssen beim Waldspaziergang auf ihre Zigarette verzichten. Von März bis Ende Oktober gilt bundesweit ein striktes Rauchverbot.  „Schon ein Funke kann einen schweren Brand verursachen“, erklärt Larissa Schulz-Trieglaff, Sprecherin der AGDW. Grillen ist deshalb nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt und offene Feuer sind im Wald verboten.

Radfahren in der Natur

Wer mit dem Fahrrad eine Tour durch den Wald machen möchte, muss auf befestigten Wegen bleiben. In Baden- Württemberg beispielsweise ist die Regel noch strenger: Radfahren ist nur auf Wegen ab zwei Metern Breite erlaubt. Auch für Mountainbiker gilt diese Vorschrift. Einzige Ausnahme: extra angelegte Mountainbike-Trails.