Nach 10 JahrenPersonalausweis wird deutlich teurer – und es gibt weitere Änderungen

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Nach zehn Jahren wird der Scheckkarten-Personalausweis nun deutlich teurer. Doch was müssen Verbraucher nun wissen? Unser Foto vom 26. September 2014, das in Kaufbeuren aufgenommen wurde, zeigt einen Personalausweis in einer Tasche.

Berlin – Jeder kennt ihn, jeder hat ihn in der Tasche.

Doch jetzt  soll der Personalausweis ab nächstem Jahr deutlich teurer werden.

Das Bundesinnenministerium begründet den Schritt mit gestiegenen Personalkosten.

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Ist die Preiserhöhung nachvollziehbar?

Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Im Herbst 2010 ist in Deutschland der digitale Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt worden. Gleichzeitig stieg die Gebühr, die für einen neuen Ausweis gezahlt werden muss, von zuvor 8 Euro auf 28,80 Euro.

Zehn Jahre lang blieb die Summe stabil - doch wenn der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zustimmt, wird der „elektronische Identitätsnachweis“ (eID) - so der offizielle Name des „Perso“ - ab dem 1. Januar 2021 deutlich teurer.

Wie viel soll ein neuer Personalausweis künftig kosten?

Statt 28,80 Euro werden künftig 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden lediglich 22,80 Euro fällig. Dieser Betrag bleibt auch in Zukunft unverändert. Und es gibt noch eine gute Nachricht: Für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder eine Änderung der PIN sind künftig keine Extra-Gebühren mehr fällig. Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt. Diese Funktionen sind notwendig, um sich etwa bei Online-Geschäften ausweisen zu können.

Was ist der Grund für die höheren Gebühren?

Das Bundesinnenministerium begründet die Anhebung mit gestiegenen Personal- und Sachkosten in den zuständigen Behörden. Tatsächlich sind die Löhne im öffentlichen Dienst in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Immerhin blieben nach Ministeriumsangaben die Herstellungskosten für den Ausweis stabil. Im Zuge der Gebührenerhöhung sind keine zusätzlichen Funktionen für den elektronischen Personalausweis vorgesehen.

Kann ich meinen jetzigen Ausweis noch zum alten Preis umtauschen, obwohl er noch nicht abgelaufen ist?

Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegen spricht. Auf dem offiziellen Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums heißt es ausdrücklich: „Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.“

Gibt es weitere Änderungen beim Personalausweis?

Ein Gesetzentwurf, der bereits im Juni das Kabinett passiert hatte, sieht vor, dass man bei der Antragstellung künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen muss. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen muss man sich nicht bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen, sondern kann dafür auch in ein Fotogeschäft gehen. Darüber hinaus besteht künftig die Pflicht, zwei Fingerabdrücke auf dem Chip in der Ausweiskarte speichern zu lassen.

Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?

In Paragraf 1 des Personalausweisgesetzes heißt es ausdrücklich: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.“

Auch der Reisepass erfüllt zwar diese Funktion, aber für ihn muss man noch deutlich tiefer in die Tasche greifen. (dpa)