Neue Pfandregelung ab 2024Achtung, jetzt ist auch die Milch betroffen

Neue Pfandregeln ab 2024 - auch Milchgetränke sind betroffen: Welche Produkte ab 1. Januar 25 Cent teurer werden und warum.

von Jana Steger (JS)

25 Cent Pfand auf Einwegflaschen aus Glas und PET. Ebenfalls 25 Cent Pfand auf Getränkedosen. 8 Cent Pfand gibt es auf Mehrwegbierflaschen aus Glas. Erst zu Beginn des Jahres 2022 wurden Neuerungen in Sachen Pfandregulierungen vorgestellt. 

Das System ist dabei recht einfach: Eine Einwegflasche lässt sich schnell am DPG-Logo erkennen, welches auf dem Etikett zu sehen ist. Der Pfandaufschlag liegt hier bei 25 Cent. Bei Mehrwegflaschen gibt es keine einheitliche Regelung, üblich sind aber Preise zwischen 8 und 15 Cent.

Ab 1. Januar 2024: Pfand auch auf Milchgetränke

Bei Mineralwasser, Erfrischungsgetränken, Bier und alkoholhaltigen Mischgetränken ist das Zahlen von Pfand mittlerweile keine Neuheit mehr. Doch schon bald soll es eine Veränderung in Sachen Pfandregulierung geben.

Wie die Bundesregierung mitteilte, soll nach einer Übergangsfrist bis 2024 das Zahlen von Pfand auf weitere Produkte ausgeweitet werden. Das heißt, ab 1. Januar fällt die Sonderstellung milchhaltiger Getränke in Plastikflaschen weg. Dann sollen Kundinnen und Kunden nämlich auch bei Milchgetränken 25 Cent draufzahlen. 

Betroffen sind Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, wie etwa beliebte Produkte von Herstellern wie Müllermilch, aber wohl auch Kaffee-Mischgetränke wie etwa von Nescafé. Weiterhin von der Pfandpflicht ausgenommen sind Produkte wie Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein oder Cider sind noch pfandfrei. Die Pfandregel gilt auch nicht, wenn es sich um Tetra Paks handelt

Doch wozu die Anpassung? Mit der Neuerung in der Pfandregulierung möchte die Bundesregierung Abfälle vermeiden und Rohstoffe schonen. So sorgt bereits das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen dafür, dass die Materialien weiterverwendet werden können. Daraus lassen sich dann wieder neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.

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Doch die Neuerung bezüglich Pfand auf Milchgetränke war noch nicht alles. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten. Ab 2030 wird dieser Wert sogar auf mindestens 30 Prozent erhöht.

Auch Caterer und Lieferdienste sowie Restaurants sind seit 2023 dazu verpflichtet, neben Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch Mehrwegbehälter anzubieten. Die neuen Regelungen verfolgen daher immer dasselbe Ziel: den Schutz der Umwelt. (js)