+++ EILMELDUNG +++ Drama in Paris Beliebtes Wahrzeichen ist zum Teil eingestürzt

+++ EILMELDUNG +++ Drama in Paris Beliebtes Wahrzeichen ist zum Teil eingestürzt

Kaufland„Was verpasst?“ Kunde findet Überraschung am Brot – Supermarkt ratlos

Ein Kaufland-Kunde hat ein Brot gekauft und zu Hause einen peinlichen Fehler an der Verpackung entdeckt. Auf seine Beschwerde reagiert der Supermarkt mit Humor. 

Ein Kunde aus dem sächsischen Rebesgrün hat einen überraschenden Fund an einer Brotverpackung gemacht. Einen, den selbst das Supermarkt-Team selbst ratlos machte. Sie reagierten süffisant auf die Beschwerde des Mannes – und bewiesen Humor. 

Offenbar ist es beim Druck des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) auf der kleinen Lasche, die das Brot verschließt, zu einem unangenehmen Fehler gekommen. Der Kunde jedenfalls schien erstaunt über den eigenartigen Aufdruck. 

Kaufland: Kunde mit Überraschungs-Fund am Brot - „was verpasst?“

„Tolles MHD, was Harry da hat. Habe ich irgendwie was verpasst? Neuer Kalender? Neue Zeitrechnung?“, fragt der erstaunte Kaufland-Kunde in seinem Post auf der Facebook-Seite des Unternehmens. Dazu zeigte er mit einem Foto, was ihn denn so erstaunte. 

Alles zum Thema Kaufland

Darauf zu sehen: ein Brot der Marke Harry – so weit, so ungewöhnlich. Doch das Datum, das an dem Verschluss der Verpackung zu sehen ist, lässt aufhorchen: „33.02.“ steht dort geschrieben. Wie bitte?

Selbst in einem Schaltjahr hätte der Februar weit weniger Tage, 2023 regulär nur 28. Auf einen 33. Februar müsste der Kunde also lange warten. Welches Datum ist also gemeint: der 3.? 

Kaufland jedenfalls scheint den genauen Fehler auch nicht zu kennen und reagiert mit einigem Humor auf die Beschwerde: „Sieht fast nach einer Sternzeit aus“, antwortet das Social-Media-Team unter dem Post. Und hinterlässt noch den Hashtag „Trekkie“, eine Anspielung auf die Science-Fiction-Serie „Star Trek“. 

Anschließend erklärte das Unternehmen dem Kunden aber, dass man Mitarbeitende in der jeweiligen Filiale auf derlei Fehler ansprechen sollte. Ansonsten solle die Filiale genannt, damit der Fauxpas überprüft werden könne. 

Am Ende bleibt dem Kunden wohl nur eines übrig: Sich auf seine Augen und seinen Geruchssinn zu verlassen. Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt beim Brot keinesfalls aus, dass es danach nicht mehr genießbar ist.

Vielmehr es gibt an, bis zu welchem Termin ein das Produkt (bei sachgerechter Aufbewahrung) auf jeden Fall essbar ist – ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen. In der Regel aber ist das Lebensmittel auch nach dem Datum noch verzehrbar. (mg)