Verbraucherzentrale klärt aufWer muss zahlen, wenn beim Einkaufen etwas kaputtgeht?

Ein Junge hat im Supermarkt ein Glas mit Tomatensoße zerbrochen

Wenn Waren beim Einkaufen beschädigt werden, muss der Verursacher oder die Verursacherin nicht automatisch zahlen. (Symbolfoto)

Es ist schnell passiert: Beim Einkauf fällt etwas herunter und geht kaputt. Doch wer haftet für Schäden im Supermarkt?

von Nicola Pohl (npo)

Beim Einkaufen im Supermarkt kann es schnell passieren: Ein Artikel fällt herunter und geht kaputt.

Doch wer haftet für die matschige Banane oder die zerbrochene Weinflasche? Die Regelung ist klar, doch nicht immer bekannt. 

Supermarkt: Wer zahlt für beschädigte Ware

Die simple Antwort lautet: Wenn du als Kunde oder Kundin im Supermarkt Waren beschädigst, musst du auch dafür aufkommen. Aber es gibt eine wichtige Einschränkung: Der Supermarkt darf dich nur in Höhe des Einkaufspreises der Ware zur Kasse bitten, so die Verbraucherzentrale. Dieser Betrag ist oftmals niedriger als der Verkaufspreis.

Außerdem sind viele Supermärkte kulant und stellen beschädigte Waren nicht automatisch in Rechnung.

Schaden im Supermarkt: Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen, wann du nicht für einen verursachten Schaden aufkommen musst. Beispielsweise, wenn die Waren unsachgemäß gestapelt waren und zwangsläufig umfallen mussten, trägst du keine Schuld, erklärt die Verbraucherzentrale weiter. In solchen Fällen liegt die Verantwortung beim Supermarkt.

Wer haftet, wenn ein Kind etwas im Supermarkt beschädigt?

Die Sache wird komplizierter, wenn Kinder involviert sind. Falls dein Kind im Supermarkt etwas beschädigt, haftest du der Verbraucherzentrale zufolge nur dann, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Diese juristische Frage ist nicht immer einfach zu beantworten. Faktoren wie das Alter des Kindes und die Frage, ob du hättest vorhersehen müssen, dass dein Kind im Supermarkt Unfug treibt, spielen eine Rolle. Bei jüngeren Kindern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Eltern haften.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Interessant wird es bei Kindern ab sieben Jahren. Ab diesem Alter kann das Kind selbst für den Schaden verantwortlich sein. Dies hängt von der individuellen, geistigen Entwicklung und der sogenannten „Einsichtsfähigkeit“ des Kindes ab. Ab 18 Jahren haften Jugendliche voll für ihre Handlungen. Eltern sind nur dann verantwortlich, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Bei größeren Schäden solltest du dir überlegen, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentrale kann hierbei eine hilfreiche Anlaufstelle sein. Zudem ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Ob die Versicherung zahlt, hängt vom spezifischen Fall ab.