Achtung BetrugSo können Sie gefälschte Mietangebote enttarnen

Zu sehen sind Altbaufassaden aus der Kölner Südstadt, aufgenommen am 23. August 2012.

Zu sehen sind Altbaufassaden aus der Kölner Südstadt, aufgenommen am 23. August 2012. Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sollte bei den Mietanzeigen genau hinschauen.

Die Mieten steigen schon seit Jahren rasant. Besonders in den großen Städten haben Menschen mit geringem Einkommen kaum noch Chancen, eine gute Wohnung zu finden. Perfekte Bedingungen für Betrüger und Betrügerinnen. 

Bei der Wohnungssuche verlassen sich mittlerweile viele Menschen auf Onlineportale wie Immoscout, Immowelt und Co. Doch auf diesen Plattformen tummeln sich nicht nur seriöse Vermieter. Betrügerinnen und Betrüger erstellen Anzeigen für scheinbare Traumwohnungen – natürlich für wenig Geld. Wer sie besichtigen will, tappt schnell in die Falle.

Die wichtigsten Gauner-Tricks hat die Verbraucherzentrale in einem Artikel aufgelistet. Zum Glück gibt es klare Warnzeichen, auf die Wohnungssuchende achten sollten. Wichtig: Auch wer schon Opfer eines Betrugs geworden ist, kann sich noch wehren. 

Betrug bei Mietangeboten: Aufforderung zur Vorkasse sollte stutzig machen

Was wollen die Betrügerinnen und Betrüger? Die Antwort ist relativ einfach: Geld und Daten. Die gängigste Masche besteht darin, Interessentinnen und Interessenten aufzufordern, in Vorkasse zu gehen. Dies soll dann meist schon vor der ersten Wohnungsbesichtigung geschehen.

Oft behaupten die Betrügerinnen und Betrüger, im Ausland zu leben. Sie könnten aber die Wohnungsschlüssel für eine Besichtigung per Post schicken. Natürlich nur, nachdem sie eine Kaution als Sicherheit erhalten haben. Ist das Geld einmal überwiesen, hört man nie wieder etwas von den falschen Vermieterinnen oder Vermietern. Die Wohnung hat es dann wahrscheinlich nie gegeben. 

Doch auch wer tatsächlich eine Wohnung besichtigt hat, ist nicht vollkommen sicher. Wird eine Kaution verlangt, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Denn eine solche Forderung ist illegal. 

Wohnungs-Betrug: Täter wollen oft an die Daten mit Phishing-Mails

Der Datendiebstahl findet meist auf andere Weise statt: Bekannt sind Fälle von sogenannten Phishing-Mails. Diese Mails sehen so ähnlich aus wie richtige Nachrichten von einem Immobilienportal, das man nutzt.

Diese Phishing-Mails enthalten häufig einen Link zu einer gefälschten Anmeldeseite des Portals. Gibt man dort seine Daten ein, hat man sie den Betrügerinnen und Betrügern übermittelt, die nun Zugriff auf den eigenen Account haben. 

Eine weitere Masche besteht in der Frage nach einem Bild vom Personalausweis. Gehen Sie darauf nicht ein. Verbrecherinnen und Verbrecher können ein solches Bild zum Identitätsdiebstahl nutzen und sich online als Sie ausgeben. 

Woran erkenne ich ein Fake-Angebot? Das deutlichste Alarmsignal ist ein ungewöhnlich niedriger Preis. Betrügerinnen und Betrüger wollen natürlich besonders viele Opfer anlocken. Deshalb stellen sie die gefälschten Angebote meist für einen niedrigeren Preis ins Netz.

Die Bilder könnten auch aus dem Werbekatalog kommen

Ein weiteres Alarmsignal sind die Bilder. Achten Sie darauf, ob diese zu der Beschreibung der Wohnung passen. Sehen die Bilder aus wie aus einem Werbekatalog? Da könnten sie tatsächlich herstammen. Über Google-Bilder kann man den Ursprung von Bildern zurückverfolgen. Wenn das angebliche Wohnzimmerbild aus der Anzeige eines Möbelhauses stammt, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen.

Ein weiterer Hinweis kann der Text der Anzeige sein. Wenn die Anzeige seltsam formuliert ist und von Fehlern wimmelt, könnte sie von Google Übersetzer ausgespuckt worden sein. Bleiben Sie in solchen Fällen besser vorsichtig. 

Bei den falschen Angeboten fehlen meist wichtige Informationen

Stutzig sollten Sie auch werden, wenn wichtige Angaben fehlen. Seriöse Vermieterinnen und Vermieter geben Warm- und Kaltmiete, sowie das Vorhandensein eines Energieausweises an. Normalerweise gibt es auch eine konkrete Ansprechpartnerin oder einen konkreten Ansprechpartner.

Bei Immobilienkonzernen ist ein Impressum verpflichtend. Fehlt dieses, dann deutet das auf ein unseriöses Angebot hin. 

Was kann ich tun, wenn ich ein Fake-Angebot entdeckt habe? Wenn man ein verdächtiges Angebot findet, sollte man es der jeweiligen Website melden.

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, kann seine Bank bitten, die Zahlung rückgängig zu machen. Darauf hat man jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Deshalb bleibt als letztes Mittel die Anzeige. Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, kann Strafanzeige bei der Polizei stellen. (bcr)