Streit im MietshausDarf man Müll oder Schuhregale im Flur abstellen?

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Müll vor der Wohnungstür: Daran können sich Nachbarn stören.
Die eigene Wohnung ist klein und voll, für ein Schuhregal kein Platz. Und wenn mal kurz der Müll im Treppenhaus steht, stört das doch auch keinen – oder? Was ist in einem Mietshaus erlaubt, was darf im gemeinsamen Flur stehen?
Egal, ob der Beutel groß oder klein ist, eklig stinkt oder ziemlich geruchsneutral ist: Müll darf nicht im Hausflur abgestellt werden. Das erklärt der Deutsche Mieterbund auf der Website „gerecht-wohnen.de“.
Abmahnung und Kündigung möglich
Müllsäcke müssen im Wohnungsflur stehen oder direkt zur Tonne gebracht werden – sonst kann das weitreichende Folgen haben: Der Vermieter kann eine Abmahnung und sogar eine Kündigung schicken, wenn der Müll dauerhaft im Hausflur landet. Wenn sich Nachbarn davon gestört fühlen, können sie sogar die Miete kürzen. Klar, dass Vermieter dem abgestellten Müll dann ein schnelles Ende setzen wollen.
Was ist sonst im Treppenhaus erlaubt? Darf man aus Platzgründen Regale aus der eigenen Wohnung auslagern? „Schuhe darf man auf der Fußmatte vor der Haustür abstellen, aber nicht ganze Schuhregale“, schreiben die Experten vom Deutschen Mieterbund. Im Hausflur dürfen Gegenstände nicht auf Dauer abgestellt werden – egal, ob es ansehnliche Regale mit schicken Pumps oder leere Getränkekisten sind. All das gehört hinter die eigene Wohnungstür.
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