Edeka, Rewe & Co.Große Änderung beim Feuerwerksverkauf: Silvester 2023 gelten andere Regelungen

Feuerwerksraketen liegen am 29.12.2016 in einem Kaufhaus in Stuttgart (Baden-Württemberg) zum Verkauf bereit.

Wer in 2023 Pyrotechnik, Raketen oder Ähnliches kaufen möchte, der muss sich auf eine Änderung gefasst machen – denn in diesem Jahr wird das Feuerwerk an anderen Tagen als üblich verkauft.

Silvester 2023 ist in greifbarer Nähe, zahlreiche Menschen freuen sich auf das traditionelle Spektakel bunter Feuerwerke vor der eigenen Haustür. Doch der Verkauf der Raketen läuft in diesem Jahr anders ab.

Feuerwerk an Silvester – mittlerweile ein kontroverses Thema, das die Gemüter spaltet. Während die einen sehnsüchtig auf das farbenfrohe Spektakel am Himmel warten, zählen die anderen mit zusammengekniffenen Augen und gestressten Haustieren die Uhr bis Mitternacht herunter. 

Doch bevor es zum großen Countdown kommt, stellt sich die Frage: Wann genau startet eigentlich der Verkauf von Feuerwerk? Denn im Jahr 2023 gibt es eine besondere Neuerung zu beachten.

Silvester 2023: Feuerwerksverkauf an anderen Tagen

Normalerweise bleiben die Regeln zum Verkauf von Pyrotechnik Jahr für Jahr unverändert. Doch 2023 bringt eine kleine Verschiebung mit sich, die Feuerwerk-Fans im Auge behalten sollten. In der Regel dürfen Supermärkte klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 nur an drei Tagen anbieten, üblicherweise ab dem 29. Dezember.

Doch der 31. Dezember landet in diesem Jahr auf einem Sonntag – Supermärkte haben also geschlossen. Der Verkauf von Kategorie-2-Feuerwerk hat daher bereits am 28. Dezember begonnen. Um den Feuerwerk-Fans dennoch genügend Zeit zum Einkaufen zu geben, wurde der Verkauf um einen Tag vorgezogen.

Für diejenigen, die es nicht abwarten konnten: Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 ist bereits das ganze Jahr über erhältlich.

Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für den stationären Handel, sondern auch für den Onlinehandel. Wer also lieber in den virtuellen Einkaufswagen statt in den Supermarkt gehen möchte, muss sich ebenfalls an die vorgegebenen Termine halten.

Ein weiteres Detail, das nicht vergessen werden sollte: Um in den Genuss von Raketen, Batterien und Böllern zu kommen, muss man volljährig sein. Die Volljährigkeit ist nicht nur eine Voraussetzung für den Kauf, sondern auch für den Gebrauch von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2.