Plötzliche PlanänderungKann ich bereits genehmigte Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?

Das Kind ist krank, die gewünschte Ferienwohnung ist doch nicht verfügbar, die Freundin sagt kurzfristig ab: Reisepläne werden schnell durchkreuzt. Können Beschäftigte Urlaubstage dann wieder zurückgeben?

Der Sommer ist da, der Urlaub geplant. Doch was passiert, wenn die geplante Reise nicht angetreten werden kann? Können dann bereits genehmigte Urlaubstage kurzfristig wieder zurückgeben werden?

„Nein“, sagt Nathalie Oberthür. Warum das nicht so einfach geht und wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dennoch zu ihrem verdienten Urlaub kommen, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Sehen Sie dazu das Video oben.

Übrigens: Beschäftigte können ihren Urlaub nicht unendlich lange aufsparen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Angestellte aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)