Reederei greift durchVerbotener Gegenstand im Gepäck – Frau lebenslänglich von Kreuzfahrt gebannt

Das Kreuzfahrtschiff Carnival Magic ist im Oktober 2014 in der Karibik zu sehen. Die Aufnahme dient als Symbolfoto.

Das Kreuzfahrtschiff Carnival Magic ist im Oktober 2014 in der Karibik zu sehen. Die Aufnahme dient als Symbolfoto.

Eine Frau aus den USA wurde lebenslänglich von den Kreuzfahrtschiffen einer Reederei verbannt. Grund dafür ist eine bestimmte Süßigkeit, die sie im Gepäck mitführte. 

von Paulina Meissner (mei)

Die Reederei Carnival Cruises hat eine Passagierin aus den USA lebenslänglich von ihren Kreuzfahrten verbannt. Der Grund dafür war ein – auf den ersten Blick harmloses – Produkt, welches die Frau bei ihrer Reise mit auf das Schiff nahm. Das Sicherheitspersonal schlug jedoch sofort Alarm.

Wie mehrere US-Medien, darunter auch die „Washington Post“ nun berichten, ereignete sich der Vorfall bereits im August dieses Jahres. Die Passagierin Melinda Van Veldhuizen hatte sich demnach auf eine erholsame Urlaubsreise gefreut, als es zu einer unerwarteten Wendung kam.

Carnival Cruises: Frau wegen Gummibärchen von Kreuzfahrt ausgeschlossen

Denn ohne es zu wissen, hatte Van Veldhuizen gegen eines der Verbote der Reederei verstoßen. Mit weitreichenden Folgen.

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Doch von Anfang: Bei der regulären Sicherheitskontrolle vor dem Betreten des Schiffes schlug der Metalldetektor bei der US-Amerikanerin an. Grund waren Haarklammern aus Metall, die sie in ihrer Tasche hatte. Die Haarklammern waren allerdings nicht das Problem. Denn bei der Durchsuchung ihrer Tasche entdeckte das Personal außerdem noch eine Packung CBD-Gummibärchen.

Melinda Van Veldhuizen gab an, die Gummibärchen als Schlafmittel zu verwenden, das Sicherheitspersonal überzeugt dies allerdings nicht. Die Frau wurde daraufhin ausführlich und getrennt von ihrer Familie vom Personal befragt. Die CBD-Gummis hatte sie nach eigenen Angaben zuvor legal im Internet erworben. Van Veldhuizen ging in Miami, im US-Staat Florida, an Bord der Kreuzfahrt, wo einige CBD-Produkte legal verkauft und in der Folge auch gekauft werden dürfen. 

Carnival Cruises erteilt Passagierin lebenslanges Kreuzfahrt-Verbot

Die Gummibärchen hatten Berichten zufolge einen THC-Gehalt von weniger als 0,1 Prozent und lagen damit weit unter dem gesetzlichen Grenzwert des Bundesstaates von 0,3 Prozent. Carnival Cruise Line verbietet jedoch, wie viele andere Kreuzfahrtgesellschaften auch, jegliche CBD-Produkte. Und zwar unabhängig davon, ob sie legal erworben wurden oder nicht.

In den Vorschriften der Carnival Cruise Line zu verbotenen Produkten heißt es: „Carnival erkennt an, dass einige US-Bundesstaaten die Verwendung von Marihuana zu Freizeitzwecken und/oder zu medizinischen Zwecken legalisiert haben. Die Kreuzfahrtgesellschaften sind jedoch verpflichtet, die US-Bundesgesetze zu befolgen, die den Besitz und Gebrauch von Marihuana und anderen illegalen Substanzen strikt verbieten. Folglich ist Marihuana, einschließlich Marihuana für medizinische Zwecke, an Bord nicht erlaubt.“ Darunter fallen demnach auch sämtliche THC- und CBD-Produkte.

Reederei wendet sich mit Schreiben an gebannte Passagierin 

Für Melissa Van Veldhuizen hatte ihr Gepäckstück weitreichende Folgen. Denn ihr wurde nicht nur der Zugang zu dem Kreuzfahrtschiff und damit auch ihrer Reise verwehrt, kurz nach dem Vorfall erhielt sie außerdem ein Schreiben der Kreuzfahrtgesellschaft, in welchem sie über ihr lebenslanges Verbot informiert wurde. Demnach dürfe sie in Zukunft auf keinem Schiff der Gesellschaft mehr mitfahren.

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Genau heißt es dort: „Diese Entscheidung basierte auf Ihren Handlungen auf der aktuellen Kreuzfahrt, die einen Verstoß gegen die Schiffsregeln darstellten, die Sicherheit und/oder das Vergnügen anderer Gäste auf dem Schiff beeinträchtigten oder Carnival Schaden zufügten“, schrieb Carnival Horizon-Kapitän Rocco Lubrano in einem Brief, welcher der Washington Post vorlag. Van Veldhuizen will aktuell gegen das Verbot vorgehen und fordert eine Entschädigung für die verpasste Reise.

Kreuzfahrtpassagiere finden in der Regel eine Liste der verbotenen Gegenstände auf der Website der jeweiligen Reederei oder können sich im Zweifel an das Reisebüro oder den Anbieter wenden, über welches die Reise gebucht wurde.