Urlaub in ÖsterreichDas sollten Reisende diesen Winter beachten – sonst wird es richtig teuer

Ein Auto fährt im Winter auf einer Autobahn.

Ab dem 1. November gilt in Österreich die Winterreifen-Pflicht. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bußgeldern rechnen (Symbolfoto von Dezember 2021).

Urlauberinnen und Urlauber, die in den Wintermonaten nach Österreich reisen, sollten auf eines ganz besonders Acht geben. Es könnten hohe Bußgelder drohen.

von Eva Gneisinger (eg)

Unser Nachbarland Österreich gehört zu den beliebtesten Reisezielen – sowohl im Sommer als auch in den Wintermonaten.

Urlauberinnen und Urlauber, die in den kommenden Monaten mit dem Auto nach Österreich fahren, sollten sich jedoch mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und dementsprechende Vorkehrungen treffen.

Österreich: Winterreifenpflicht ab dem 1. November

Die Rede ist von der Winterreifenpflicht, die ab dem 1. November in Österreich gilt. Bis dahin müssen alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf Österreichs Straßen unterwegs sind, die Sommerreifen gegen Winterreifen getauscht haben – ansonsten kann es teuer werden.

Bei einem Verstoß können Bußgelder zwischen 60 und 5000 Euro fällig werden. Wer andere Verkehrs-Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch fehlende Winterreifen gefährdet, muss mit einer saftigen Summe rechnen.

Offiziell wird die Winterreifenpflicht als „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“ bezeichnet und gilt für PKW, PKW mit Anhänger und Klein-LKW.

Österreicherinnen und Österreicher setzen meist auf Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Doch auch diese sollten auf die vorgegebenen Standards kontrolliert werden: Nur wenn die Reifen mit der Bezeichnung „M+S“ versehen sind, gehen sie als Winterreifen durch.

Italien, Frankreich, Schweiz: Diese Regeln gelten in den Urlaubsländern

Anders als in Österreich gibt es im Nachbarland Schweiz keine Winterreifenpflicht. Autofahrerinnen und Autofahrer sind jedoch verpflichtet, ein betriebssicheres Fahrzeug zu führen, so der Touring Club Suisse (TCS). Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, ist demnach nicht betriebssicher.

Hier können zudem Geldbußen verhängt werden, wenn die falschen Reifen zu einer Verkehrsbehinderung führen. Außerdem droht eine Mithaftung bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung.

In Frankreich gilt ebenso wie in Österreich eine Winterreifenpflicht ab dem 1. November. Im Urlaubsland Italien entscheidet jede Provinz für sich, welche Regelungen für die Bereifung gelten. Im besten Falle informieren sich Urlauberinnen und Urlauber vor Antritt der Reise über die aktuellen Bestimmungen. (eg/dpa)