Deutsche FlughäfenSchluss mit altbekannter Knallhart-Vorschrift

Flüssigkeiten sind im Handgepäck nach EU-Richtlinie bereits seit mehr als 16 Jahren reguliert. Einige deutsche Flughäfen nehmen nun jedoch Änderungen an den strikten Vorschriften vor. 

von Jana Steger (JS)

Alle kennen sie, doch niemand mag sie: die Plastikbeutel samt Flüssigkeitsobergrenze im Handgepäck. Das lästige Anstehen in der Warteschlange vor der Security-Kontrolle am Flughafen kann da schon einmal an den Nerven zehren. Wenn dann auch noch die Kosmetikartikel und deren Behälter auf ihre Größe geprüft werden, kann sich die Kontrolle ganz schön in die Länge ziehen. 

Werden Flüssigkeiten transportiert, so sind diese ausschließlich in Behältern mit höchstens 100 ml mitzuführen. Außerdem müssen diese in einem durchsichtigen Plastikbeutel untergebracht sein, der insgesamt nicht mehr als einen Liter Fassungsvermögen aufweist. Bereits seit 2006 gibt es die strikte Regelung zum Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. 

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Zu Flüssigkeiten zählen neben Getränken auch Sprays wie Deo sowie Gels wie Zahnpasta und Cremes sowie zahlreiche Kosmetikprodukte. Einige deutsche Flughäfen machen nun Schluss mit den Plastikbeuteln und der Flüssigkeitsobergrenze. Warum sie das können, welche Flughäfen vorangehen, und was genau sich für die Handgepäck-Regelungen ändert, gibt es im Video zu sehen. (js)