Kölner und Kölnerinnen, die sich im Urlaub ein Bußgeld eingefangen haben, könnten bald Post bekommen. Worauf man dabei achten sollte.
Nach den SommerferienAchtung! Wer jetzt Post bekommt

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Verkehrsverstöße im Ausland können teuer werden – und auch zu Hause Folgen haben.
Aktualisiert05.09.2025, 18:32
Wer mit dem Auto im Urlaub war – könnte demnächst unangenehme Post bekommen.
Kaum auf der Autobahn, schon blitzt es.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und der Bußgeldbescheid ist vorprogrammiert. Doch was bedeutet das jetzt – und lohnt sich ein Einspruch?
Frank Breitschwerdt, Geschäftsführer des Verbraucherprotals „Helpcheck“, erklärt im EXPRESS.de-Gespräch, worauf Kölner und Kölnerinnen jetzt achten sollten.
Innerhalb Deutschlands: Einspruch gegen Bußgeldbescheide
In Deutschland werden jährlich Hunderttausende Bußgeldbescheide angefochten – oft erfolgreich, wenn Messfehler oder formale Fehler vorliegen oder wenn Behörden Fristen versäumen.
Egal ob NRW, Bayern oder Hessen: Bußgeldbescheide gelten bundesweit.
Punkte und Fahrverbote werden einheitlich im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst. Zuständig bleibt immer die Behörde am Tatort.
„In Deutschland muss bei jedem Blitzer eine Toleranz abgezogen werden. Innerorts meist 3 km/h. Außerorts in der Regel 3 Prozent der Geschwindigkeit“, Breitschwerdt.
Dieser kleine Unterschied kann entscheidend sein – etwa dafür, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin einen Punkt in Flensburg erhält oder nicht.
Typische Fehlerquellen
- Messgeräte: Mobile Blitzer können falsch aufgestellt sein (z. B. nicht waagerecht, zu nah an Kurven oder Hindernissen).
- Software: Fehlerhafte Auswertung oder nicht geeichte Geräte machen Messungen angreifbar.
- Schilder: Wenn Verkehrsschilder zu spät oder schlecht erkennbar aufgestellt sind, kann das Verfahren ebenfalls kippen.
- Formalia: Bußgeldbescheide müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten (z.B. genaue Tatzeit, Tatort, Höhe des Bußgeldes). Fehlt etwas oder ist falsch, ist der Bescheid anfechtbar.
Was Betroffene tun können
- Einspruch einlegen: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Danach ist der Bescheid rechtskräftig.
- Beweise prüfen lassen: Ein Foto oder Video kann angefordert werden – manchmal sind Fahrer nicht eindeutig erkennbar.
- Rechtsprüfung nutzen: Fachleute können prüfen, ob formale oder technische Fehler vorliegen und ein Einspruch sinnvoll ist.
Wenn man im Ausland geblitzt wurde
„Wer als deutscher Autofahrer oder deutsche Autofahrerin im Ausland geblitzt wird, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen – und längst enden diese nicht mehr an der Landesgrenze“, darauf weist Breitschwerdt hin.
Innerhalb der EU (und teils auch darüber hinaus) können Bußgelder ab bestimmten Beträgen inzwischen problemlos nach Deutschland vollstreckt werden. Doch jedes Land hat dabei eigene Regeln, Fristen und Besonderheiten.
Bußgeld aus Frankreich:
- Sehr konsequente Verfolgung, Bescheide ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckbar.
- 20 km/h innerorts zu schnell = ca. 135 Euro. Bei schneller Zahlung reduziert sich das Bußgeld auf 90 Euro. Es gibt einen sogenannten „Frühzahler-Rabatt“. Wer innerhalb von 15 Tagen überweist, spart also erheblich.
- Beweisfoto: Häufig mit klarem Fahrerbild, anders als in Deutschland, wo Fotos oft nur das Fahrzeug zeigen.
Bußgeld aus Östereich:
- Strenge Verfolgung. Die Zustellung nach Deutschland ist fast immer zuverlässig, bereits ab 25 Euro.
- 20 km/h zu schnell = 70 bis 150 Euro, bei 40 km/h zu schnell mehrere Hundert Euro.
- Besonderheit: Bei der Autobahn-„Section-Control“ wird über längere Strecken die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen – ein System, das viele deutsche Fahrer überrascht.
- Wer nicht zahlt, riskiert bei Wiedereinreise sofortige Vollstreckung oder sogar Stilllegung des Fahrzeugs.
Bußgeld aus den Niederlanden:
- Vollautomatisiertes System über das Justizinkassoamt (CJIB)
- Sehr teuer: 20 km/h innerorts = 200 Euro oder mehr, also ein Vielfaches gegenüber Deutschland.
- Besonderheit: Strafen kommen fast immer zuverlässig an, Einsprüche sind selten erfolgreich, da die Verfahren hochstandardisiert sind.
- Polizei darf bei ausländischen Fahrern direkt kassieren – notfalls wird das Auto stillgelegt.
Bußgeld aus Italien:
- Früher oft folgenlos, heute zunehmend konsequent verfolgt.
- 10 bis 20 km/h zu schnell = ab 40 Euro, bei mehr als 40 km/h = bis zu 2000 Euro plus Fahrverbot.
- Besonderheit: 30 Prozent Rabatt, wenn innerhalb von fünf Tagen gezahlt wird – viele Touristen und Touristinnen verpassen die Frist.
- Sprachliche Hürde: Bescheide kommen teils auf Italienisch, was die Einschätzung erschwert.
Bußgeld aus der Schweiz:
- Besonders streng: 20 km/h innerorts = 250 bis 300 Schweizer Franken (umgerechnet ca. 270 bis 320 Euro).
- Spezialfall Einkommen: Bei schweren Verstößen sind auch Strafen nach Tagessätzen möglich – für Gutverdiener können Strafen schnell vier- bis fünfstellig werden.
- Die Schweiz gilt damit als das Land mit den teuersten Bußgeldern Europas.
- Risiko: Unbezahlte Strafen führen bei Wiedereinreise zu drastischen Konsequenzen – bis hin zu Einreiseverweigerung oder sogar Haft.
Einer der teuersten Bußgeldbescheide ging an einen reichen Schweden. Der war in der Schweiz mit 290 km/h unterwegs und musste 2006 rund 665.000 Euro bezahlen.