Urteil ist daEr klagte gegen Frauenparkplätze, weil er sich diskriminiert fühlte

Foto Kläger

Dominik Bayer (26) aus dem Rheinland hatte geklagt.

München – Im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt (Bayern) hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Dazu hatte das Gericht geraten.

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind - also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen.

Eindruck von Schwäche

„Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland“, sagte der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss. Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der sich bei einem Besuch in Eichstätt von den Frauenparkplätzen diskriminiert fühlte, hatte gegen die Stadt geklagt.

Er sah nicht nur Männer, sondern auch Frauen dadurch diskriminiert - weil Frauenparkplätze aus seiner Sicht suggerieren, dass Frauen schwach und besonders schutzbedürftig seien.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht am Mittwoch allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betonte der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden.

Erste Klage dieser Art zu Frauenparkplätzen auf städtischem Gebiet

Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, die Stellflächen auf einem langen Parkplatz, die dem Stadtzentrum am nächsten liegen, als Frauenparkplätze auszuweisen. 

Es war die erste Klage dieser Art zu Frauenparkplätzen auf städtischem Gebiet. Frauenparkplätze sind hier im Unterschied etwa zu Behindertenparkplätzen nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Kein Bußgeld fällig

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss kein Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt.

Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel. Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen nah bei den Ausgängen den Frauen zu überlassen.

Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht - und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen. 

(dpa/red)