Das nennt man mal eine saftige Quittung! Weil ein Gastronom in München einen Studenten einfach so vor die Tür setzte, muss er jetzt richtig tief in die Tasche greifen. Ein Gericht verdonnerte ihn zu einer Mega-Zahlung.
Urteil nach Kündigung100.000 Euro nach Rauswurf – Gastronom muss Student entschädigen

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Nach der Kündigung klagte ein Münchner Jurastudent erfolgreich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber – das Gericht sprach ihm 100.000 Euro Schadensersatz zu. (Symbolbild)
Riesen-Erfolg für einen Jura-Studenten aus München vor dem Landesarbeitsgericht! Der 24-Jährige jobbte seit 2018 in einem Gastro-Betrieb. Doch als er im Frühjahr 2021 einen Betriebsrat gründen wollte, wurde es für ihn ungemütlich. Plötzlich stand er nicht mehr auf dem Dienstplan und wurde dann sogar in die Küche strafversetzt.
Das ließ sich der junge Mann nicht gefallen und weigerte sich – zack, die fristlose Kündigung lag auf dem Tisch! Doch das Gericht durchschaute das fiese Spiel. Die Richter und Richterinnen waren überzeugt: Der Rauswurf hatte nur einen Grund – der Student wollte sich für die Rechte der Angestellten einsetzen. Die angebliche Arbeitsverweigerung? Alles nur ein Vorwand!
Jetzt wird's richtig teuer für den Ex-Chef! Er muss dem Studenten rund 100.000 Euro Schadensersatz zahlen. In der Hammer-Summe steckt alles, was dem 24-Jährigen durch die Lappen ging: Monatelang kein Lohn, kein Trinkgeld in Höhe von pauschal 100 Euro pro Schicht und sogar das verbilligte Essen. Auch Geld für zerbrochene Gläser und Reinigungskosten, das ihm zu Unrecht abgezogen wurde, bekommt er zurück.
Doch damit nicht genug. Der Betrieb meldete Insolvenz an, doch der Student ließ nicht locker und verklagte den Geschäftsführer persönlich. Mit vollem Erfolg! Das Gericht entschied: Weil der Chef ein Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gebrochen hat, muss er nicht nur mit dem Firmen-, sondern auch mit seinem Privatvermögen für den Schaden geradestehen.
Obendrauf gibt's noch eine Extra-Portion Urlaub! Weil der Student nie über seine Urlaubstage informiert wurde, sprach ihm das Gericht unfassbare 29 zusammenhängende Wochen (72 Arbeitstage) bezahlten Urlaub zu. Die Pflicht dazu geht sogar auf die Nachfolgefirma über, die den Betrieb übernommen hat.
Und eine schriftliche Entschuldigung muss auch noch her. Der Grund: In einem Schreiben hatte der Arbeitgeber den Studenten als „jung, kinderlos, Teilzeit“ abgetan – eine klare Diskriminierung, so das Gericht. Insgesamt hatte der junge Mann 36 einzelne Klageanträge gestellt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (red)