Rechtsexperte erklärtDie geklauten Nacktfotos der Stars: Ist Angucken schon illegal?

Das prominenteste Opfer der Hacker: Hollywood-Star Jennifer Lawrence.

Das prominenteste Opfer der Hacker: Hollywood-Star Jennifer Lawrence.

Köln – Dieser Skandal hat Hollywood erschüttert. Hacker knackten die Handys von zahlreichen Promi-Frauen und veröffentlichten intime Bilder im Netz. Oscar-Preisträgerin Jennifer Lawrence (24), Model Kate Upton (22) und Schauspielerin Kirsten Dunst (32) waren nur einige der Opfer, von denen nun Nackt-Aufnahme durchs Internet schwirren.

Viele Männer sind jetzt wohl hin- und hergerissen: Die Intimsphäre der Hollywood-Traumfrauen respektieren und der Versuchung widerstehen? Das wäre der moralisch richtige Weg.

Einige werden sich aber wohl sagen: Nur mal kurz draufgucken ist doch nicht schlimm, oder?

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Wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht, erklärt der Kölner Anwalt Christian Solmecke. Er ist Experte für Medien-, IT- und Urheberrecht.

Experte für Medienrecht

Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. Er ist auf die Gebiete des Medien-, IT- und Urheberrechts spezialisiert. Darüber hinaus ist Christian Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht. Bis 2004 arbeitete er unter anderem als freier Journalist und Radiomoderator für den WDR.

„Sie machen sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sie die Nacktfotos der Hollywood-Stars im Netz suchen. Auch das Finden und Anschauen der Bilder ist rechtlich unbedenklich“, so Solmecke. „Allerdings dürfen diese Bilder auf keinen Fall weiterverbreitet werden. Wer bei Facebook beispielsweise eines dieser Bilder postet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und verletzt zugleich das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person.“

In diesem Fall könnten schon ein paar Klicks richtig teuer werden. Solmecke: „Der Grad der Persönlichkeitsrechtsverletzung ist bei Nacktfotos besonders hoch, so dass hohe Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.“

Zudem sei der Download der Bilder nicht erlaubt, da in diesem Fall die Vorlage offensichtlich rechtswidrig sei und das Recht auf Privatkopie nicht greife.

Wer also ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt einfach die Finger von den Bildern.

Wie sieht es mit eigenen intimen Fotos aus? Wie man dafür sorgt, dass die auch wirklich privat bleiben, erklärt der Rechtsexpertehier.

(beb)