Bald überall PflichtMuss ich jetzt Strafe zahlen, wenn ich keinen Rauchmelder habe?

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Rauchmelder werden bald überall zur Pflicht.

Rauchmelder können Leben retten, deshalb wird es in immer mehr Bundesländern zur Pflicht, sie in Wohnungen zu installieren. Bis Ende des Jahres haben Eigentümer in NRW, dem Saarland, Sachsen noch Zeit dafür.

Für Neubauten galt hier die Pflicht schon länger, nun müssen auch Wohnungen, die vor April 2013 gebaut wurden, nachgerüstet werden. Was genau das bedeutet, erklärt Gerold Happ, Geschäftsführer für die Bereiche Immobilien- und Umweltrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund.

Wo gilt die Pflicht schon, wo kommt sie noch?

In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten die Bedingungen für die Einbaupflicht schon länger

In Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen gilt die Pflicht zum Teil schon für Neubauten (Bayern und Thüringen), für bestehende Wohnungen steht sie in den nächsten Jahren an. Wer sich genauer informieren will, findet hier eine Übersicht.

Wozu dient die Rauchwarnmelder-Pflicht?

„Die Pflicht soll Menschen schützen. Viele Leute sterben bei einem Brand nicht am direkten Kontakt mit dem Feuer, sondern an einer Rauchvergiftung. Denn gerade im Schlaf nehmen sie die Rauchentwicklung nicht wahr. Davor sollen die Rauchmelder mit ihrem akustischen Signal warnen."

Verfällt der Versicherungsschutz für das Gebäude, wenn kein Rauchmelder eingebaut ist?

„Durch den Rauchwarnmelder sollen in erster Linie die Bewohner geschützt werden. Die Pflicht stammt aus der Bauordnung und ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, mit der Gebäude-Versicherung hat das nur bedingt zu tun. Dort ist noch nicht geklärt, wie sich der Einbau von Rauchmelder auf mögliche Versicherungsfälle auswirken.“

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

„Bei der Rauchwarnmelder-Pflicht handelt es sich um eine länderspezifische Angelegenheit, deshalb richtet sich das nach den jeweiligen Vorschriften. Standardmäßig ist für den Einbau aber der Eigentümer verantwortlich.“

Was kann ich tun, wenn der Vermieter keinen Rauchmelder bei mir einbaut?

„Es gibt keinen vertraglichen Anspruch gegen den Vermieter. Durchsetzen können den Einbau nur die Bauaufsichtsbehörden. Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, ist es ratsam, den Vermieter noch einmal darauf anzusprechen, ob er sich darum kümmern kann und zur Not könnte der Mieter anbieten, es gegen eine Kostenerstattung selbst zu erledigen.“

Müssen die Rauchmelder in jedem Raum eingebaut werden?

„Auch das richtet sich nach den länderspezifischen Vorschriften. Oft ist es so, dass im Schlafraum, Wohnzimmer und in den Rettungswegen Rauchmelder installiert werden müssen. In der Küche meist nicht.“

Muss es ein Rauchmelder mit einer bestimmten Wertigkeit sein?

„Eigentlich sind alle standardisieren Rauchmelder mit einer CE-Kennzeichnung und der Angabe „EN 14604“ in Deutschland ausreichend. Bei den Geräten gibt es eine große Preisspanne. Aber niemand ist verpflichtet, einen besonders teuren zu kaufen.“

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

„Das ist auch wieder Landesrecht, da ist in den meisten Fällen der Eigentümer verantwortlich, aber in einigen Bundesländern ist auch der Mieter verantwortlich. Das bedeutet, dass der Rauchwarnmelder regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit geprüft werden muss.“

Wird der Mieter an den Kosten beteiligt?

„Es gibt zwei Varianten für Eigentümer: Entweder kaufen oder leasen. Wer die Rauchwarnmelder einbaut, könnte die Mieter durch eine Modernisierungsmieterhöhung an den Kosten beteiligen – also mit einer Erhöhung der Jahresmiete um elf Prozent der Kosten. Da diese Kosten allerdings sehr überschaubar sind, sehen die Eigentümer oft davon ab.

Beim Leasen oder Mieten haben einige Gerichte anerkannt, dass die Kosten als Betriebskosten auf die Mieteübertragen werden können. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es jedoch noch nicht. Ohne eine explizite Vereinbarung im Mietvertrag dürfen diese Kosten ab nie als Betriebskosten abgerechnet werden.“

Was muss bei der Installation beachtet werden?

„Am sinnvollsten ist es, sich an die Gebrauchsanweisung des Geräts zu halten. Je nach Bauart des Gebäudes kann das Gerät manchmal nicht an die Decke angebracht werden, dann wird es schwieriger. Die meisten lassen sich die Rauchwarnmelder dann von Experten einbauen, beispielsweise von Energiedienstleistern oder Schornsteinfeger.

Da ist man dann auf der sicheren Seite – wenn man ihn selbst eingebaut hat, haftet man schließlich auch dafür, dass das Gerät richtig eingebaut wurde. (chs)

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