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Winter-DauerregenDürfen Autofahrer durch Pfützen brettern?

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Bei Dauerregen kann es auch im Straßenverkehr schnell ungemütlich werden.

Der dauernde Regen bringt Autofahrer leicht in ernsthafte Schwierigkeiten: Der Regen von oben kann ihnen die Sicht nehmen und das Wasser von unten schwere Schäden am Wagen verursachen. 

Wenn sich bei Starkregen das Wasser auf der Straße staut, ist Vorsicht geboten: Autofahrer sollten auf keinen Fall durch große Pfützen fahren, deren Tiefe sie nicht einschätzen können, warnen die Kfz-Experten vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg. Reiche das Wasser über die Unterkante der Stoßstange, drohe ein Wasserschlag – und der Motor ist hinüber.

Besser umdrehen statt mitten durch

Dazu kann es kommen, wenn der Motor Wasser statt Luft ansaugt, das sich im Gegensatz zum Kraftstoff-Luft-Gemisch in den Zylindern nicht komprimieren lässt. In der Folge können unter anderem die Pleuelstangen verbiegen, auf denen die Kolben sitzen.

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Wenn Autofahrer bei heftigem Regen etwa im Bereich von Unterführungen oder in Senken Riesenpfützen vor sich haben und nicht wissen, wie tief ihr Wagen darin eintauchen wird, drehen sie daher nach Möglichkeit besser um und wählen eine andere Route, raten die ADAC-Techniker.

Nicht abrupt bremsen

Regnet es so stark, dass die Scheibenwischer nicht mehr gegen die Wassermassen von oben ankommen, empfiehlt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR): „Runter vom Gas, aber das Tempo nicht zu abrupt verringern, damit auch nachfolgende Fahrer rechtzeitig bremsen können.“ Und nicht vergessen, bei Regenwetter die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.

Ist die Sicht extrem eingeschränkt, suchen sich Autofahrer lieber eine Stelle, an der sie sicher anhalten und das Unwetter abwarten können. Auf der Autobahn sollte das laut dem DVR-Sprecher wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht der Pannenstreifen sein, sondern der nächste Parkplatz. „Oder Sie nehmen die nächste Abfahrt und machen Sie abseits der Autobahn Halt.“

Tipps für Regenwetter

Fuß vom Gas

Das sogenannte Aufschwimmen der Reifen auf einem Wasserkeil ist deswegen so gefährlich, weil der Kontakt des Pkw zur Straße verloren geht, so dass weder lenken noch bremsen möglich ist. Das Phänomen kann überall dort auftreten, wo Regenwasser nicht richtig ablaufen kann, wie beispielweise in Senken, Unterführungen, Spurrillen oder Kurven. Anzeichen für Aquaplaning sind eine leichtgängige Lenkung, ein durchdrehender Motor und dass vorausfahrende Fahrzeuge keine sichtbaren Fahrspuren hinterlassen.

Um gar nicht erst in eine gefährliche Aquaplaning-Situation zu geraten, rät der ADAC schon bei stärkerem Regen: Fuß vom Gas, aber nicht bremsen, da sonst Schleudergefahr droht, beide Hände ans Lenkrad und die Spur halten. Durch eine vorausschauende und den Wetterbedingungen angepasste Fahrweise, eine Reifen-Profiltiefe von mindestens vier Millimetern sowie einen größeren Sicherheitsabstand zum Vordermann kann die Gefahr des Aquaplanings bereits im Vorfeld reduziert werden.

Tempo drosseln

Einer tiefen Pfütze ausweichen, sollten Autofahrer nur, wenn der Verkehr es zulässt und eine sichere Lücke vorhanden ist. Eine reflexhafte Entscheidung kann sonst schlimme Folgen haben. Besser Tempo drosseln und möglichst langsam hindurchfahren. Rauschen vorausfahrende Autos oder der Gegenverkehr mit größerem Tempo durch das Wasser und landet dadurch ein ganzer Schwall auf der eigenen Windschutzscheibe, kann es schnell zum Blindflug kommen.

Daher am besten schon frühzeitig die Scheibenwischer auf höchste Stufe stellen und einen Zielpunkt hinter der Wasserlache fixieren. So verliert man nicht die Orientierung und behält die Richtung bei.

Faustregel

Der ADAC rät: Wird ein Autofahrer von einem Unwetter mit überschwemmten Straßen überrascht, gilt: Nicht mit Schwung durch tiefes Wasser fahren! Sonst riskiert man, dass Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangt und ihn schädigt. Hierbei tritt zwar grundsätzlich die Vollkaskoversicherung ein, allerdings kann die Leistung mit der Begründung, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, zumindest teilweise verweigert werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befuhr.

Als Faustregel gilt: Allenfalls Wasser, das maximal bis zur Unterkante der Stoßfänger reicht, kann noch mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden. Ist die Wassertiefe nicht einzuschätzen, sollten Autofahrer besser warten, bis sich die Situation entspannt hat, oder wenden und nach einem alternativen Weg suchen. Startversuche im „Wasserbad“ sollten nur unternommen werden, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Verbrennungsluft-Ansaugtrakt befindet – auch hier droht sonst ein Motorschaden.

Fußgänger nass: Autofahrer sind nicht immer schuld

Bespritzt ein Autofahrer Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren einer Pfütze, muss er nicht für die Reinigung der Kleidung aufkommen. Zumindest ist ihm nicht prinzipiell der Vorwurf zu machen, zu schnell gefahren zu sein. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden und damit die Rechtskräftigkeit eines entsprechenden Urteils bestätigt (Az.: 1 S 186/10).

Als ein Pkw beim Durchfahren einer tiefen Pfütze eine regelrechte Wasserfontäne auf ein Fußgängerpaar am Rande der Straße niedergehen ließ, verlangten die Passanten für die Reinigung der Kleidung 39,60 Euro von dem Autofahrer. Schließlich hätte er den Schaden vermeiden können, wenn er Schritttempo gefahren wäre, so die Argumentation.

Fußgänger müssen vorbereitet sein

Das sahen die Richter anders. Ein Pkw-Fahrer sei keineswegs verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine mögliche Beeinträchtigung der Fußgänger auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde.

Bei einer solchen Wetterlage müssten Fußgänger hingegen mit Wasserspritzern rechnen und sich gegebenenfalls durch entsprechende Kleidung darauf vorbereiten.

Ein Autofahrer haftet aber auf jeden Fall, wenn er absichtlich die Fußgänger nass macht. Problematisch wird in solchen Fällen allerdings die Beweisbarkeit sein. 

Haften muss ein Fahrer auch, wenn die Regenpfütze und etwaige Fußgänger schon von weitem gut erkennbar sind. Deshalb hat beispielsweise das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Busfahrer drei Viertel der Reinigungskosten ersetzen musste, als er mit dem Bus an einer Haltestelle unbedarft durch eine Regenpfütze fuhr und so wartende Fahrgäste nassspritzte (Az.: 32 C 2225/94-19). (mit Material von Ampnet)