Ein Mann meldet sich krank, weil seine Katze starb. Sein Chef feuerte ihn – ein teurer Fehler.
Herzloser ChefKündigung nach Katzen-Tod – Gericht straft Arbeitgeber ab

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Ein Mann meldet sich krank, weil seine Katze starb. Sein Chef feuerte ihn – ein teurer Fehler. (Symbolbild)
Ein unglaublicher Fall aus Finnland: Ein Kfz-Mechaniker verlor sein geliebtes Haustier. Die Katze war schwer krank und musste eingeschläfert werden, was den Mann psychisch stark belastete. Er meldete sich daraufhin mit einem ärztlichen Attest krank. Doch sein Vorgesetzter zeigte keinerlei Mitgefühl. Er akzeptierte die Krankschreibung nicht und verlangte, dass der Mitarbeiter sofort wieder zur Arbeit erscheint.
Streit eskaliert: Mitarbeiter muss trotz Krankschreibung arbeiten
Der Chef beschwerte sich in einer Nachricht, dass er nun die Arbeit des Angestellten erledigen müsse. Er stellte dem Trauernden ein Ultimatum: Entweder er komme zurück oder er solle selbst kündigen. Der Mechaniker gab nach und nahm seine Tätigkeit trotz laufender Krankschreibung wieder auf. Die Lage spitzte sich jedoch weiter zu. Erneut wurde er vor die Wahl gestellt, freiwillig zu gehen oder gefeuert zu werden. Schließlich endete das Arbeitsverhältnis.
Fall landet vor Gericht: Firma mit schweren Vorwürfen
Der Streitfall kam, wie die finnische Boulevardzeitung „Iltalehti“ berichtet, vor Gericht. Dort versuchte das Unternehmen, die Kündigung mit einer langen Liste an Anschuldigungen zu rechtfertigen. Dazu zählten unentschuldigtes Fehlen, angebliche Drohungen, Arbeitsverweigerung und Beleidigungen in einer Chatgruppe des Betriebs. Der Arbeitgeber behauptete außerdem, der Mann habe viele Fehler bei der Arbeit gemacht und schriftliche Abmahnungen kassiert. Beweise dafür konnte die Firma allerdings nicht liefern. Das Gericht fand keine Nachweise für die angeblichen Abmahnungen oder gravierende Fehler.
Hohe Strafe für den Arbeitgeber nach Kündigung
Das Bezirksgericht Pirkanmaa entschied zugunsten des gekündigten Mitarbeiters. Das Unternehmen wurde zur Zahlung von rund 11.600 Euro Schadensersatz verurteilt. Zusätzlich musste es 2.600 Euro an ausstehendem Lohn nachzahlen. Da die Kündigung mit dem Gesundheitszustand des Mannes zusammenhing, erhielt er eine weitere Entschädigung von 10.000 Euro gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz. Rechnet man die Anwaltskosten hinzu, musste der Arbeitgeber insgesamt mehr als 40.000 Euro zahlen.
Eine tragische Wendung: Der Kfz-Mechaniker erlebte den Sieg vor Gericht nicht mehr selbst. Er verstarb noch vor der Verkündung des Urteils. Die ihm zugesprochene Summe ging an seine Erbinnen und Erben. Der Arbeitgeber versuchte, das Urteil anzufechten und legte Berufung ein, was die Zahlung verzögerte. Doch das Berufungsgericht in Turku lehnte den Antrag am 15. Januar ab und ließ keine weitere Verhandlung zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (red)
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