+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

Nach ScheidungKann ich den Ex-Partner zwingen, meinen Namen abzulegen?

Scheidung – und dann die Namensänderung?

Wer behält den Nachnamen? – Die Namensänderung nach einer Scheidung ist für viele getrennte Paare oftmals mit Fragen verbunden.

Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es regelmäßig Streit um Namensänderungen. Das Familienrecht-Ratgeberportal scheidung.org hat deshalb häufige Leser-Fragen zu diesem Thema beantwortet. Hier kommt eine Auswahl der meist gestellten Fragen und Antworten:

Einige Leser berichten, dass sie nach der Scheidung möchten, dass ihr Ex-Partner den angeheirateten Nachnamen ablegt und wieder seinen Geburtsnamen annimmt. Kann man den Ex dazu zwingen?

Antwort der Rechtsanwälte: Eine Forderung, die unter Umständen nachvollziehbar, doch laut Gesetz nicht durchführbar ist. Denn jeder hat nach der Scheidung das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Nachnamen er führen möchte.

Top 3 der häufigsten Fragen zur Namensänderung bei Kindern

Eine der derzeit am meisten gestellten Fragen ist: Können Kinder, die in der Ehe geboren wurden, nach der Scheidung – sofern sie bei der Mutter leben – den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Antwort: Liegen keine wichtigen Gründe vor, ist eine Namensänderung in diesem Fall nicht möglich.

Weiterhin möchten viele wissen, ob volljährige Kinder – nachdem ihre Mutter geschieden wurde und ihren Geburtsnamen wieder angenommen hat – auch diesen Nachnamen annehmen können.

Antwort: Auch hier lässt sich eine Namensänderung nur in Einzelfällen realisieren.

Können Kinder, die nach der Heirat ihrer Mutter den Nachnamen des Ehegatten angenommen haben, nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen annehmen?

Antwort: Diese Namensänderung ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich.

Mehr Infos zur Namensänderung finden Interessierte hier.

Zusammengestellt wurden die Fragen und Antworten vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., ein Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland.

(Bearbeitung: gs)