âErst ab 10 EuroâDarum kann man nicht ĂŒberall mit EC-Karte zahlen
14.06.2016, 06:24
Welche rechtlichen Probleme beim tĂ€glichen Zahlungsverkehr auftreten können, erklĂ€rt Daniel Nierenz aus der Nephter Kanzlei Nierenz & Batz, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz und Fachanwalt fĂŒr Strafrecht.
Der VerkĂ€ufer akzeptiert die EC-Karte nicht â ist das zulĂ€ssig?
Kein Bargeld dabei? Dann einfach schnell die Flasche Wasser am Kiosk mit Karte zahlen. So einfach geht es leider nicht immer. Da fĂŒr GeschĂ€ftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusĂ€tzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele â insbesondere kleinere â HĂ€ndler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu. âDas ist erlaubtâ, so Rechtsanwalt Nierenz, âdenn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.â
Der HÀndler oder Restaurantbesitzer kann daher durch seine GeschÀftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag.
Deshalb rĂ€t der Anwalt, auch vor der Bestellung im Restaurant nachzufragen, ob Kartenzahlung akzeptiert wird â sonst kommt es nach dem Essen womöglich zu einer unangenehmen Situation. Akzeptiert das Restaurant die Kartenzahlung nicht, muss der Gast sofort Bargeld beschaffen, denn der Wirt ist nicht verpflichtet, sich auf eine Zahlung per Rechnung einzulassen. âViele Gastwirte denken hier schnell an Zechprellerei und rufen im schlimmsten Fall sogar die Polizeiâ, weiĂ der Strafverteidiger. Kartenzahlung ist also immer nur eine Alternative zur eigentlich geschuldeten Barzahlung.
Die EC-Karte streikt â was tun, wenn man nicht mehr vom Kauf zurĂŒcktreten kann?
Das Auto ist vollgetankt, doch bei dem Versuch, die TankfĂŒllung zu bezahlen, streikt die EC-Karte plötzlich. âStrafrechtlich hat man sich in einem solchen Fall nichts vorzuwerfenâ, so Fachanwalt Daniel Nierenz. âNach den allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet.â Meist notiert sich der Tankwart dann das Kennzeichen, lĂ€sst sich den Personalausweis aushĂ€ndigen und beschreibt dem Kunden den Weg zum nĂ€chsten Geldautomaten.
Mit der Bezahlung erhĂ€lt der Autofahrer dann seinen Ausweis zurĂŒck. Ein Problem gibt es hier allerdings: âEigentlich stellt das Abverlangen des Ausweisdokuments durch den Tankwart einen GesetzesverstoĂ dar, weil dieser keine amtlichen Dokumente â auch nicht vorĂŒbergehend â einbehalten darfâ, so der Anwalt.
Um dem Tankstellenbesitzer entgegenzukommen, sollte man sich darauf aber ausnahmsweise einlassen oder dem TankstellenpĂ€chter gegebenenfalls andere WertgegenstĂ€nde als Pfand ĂŒberlassen. Denn ansonsten wird womöglich die Polizei die unglĂŒckliche Situation auflösen mĂŒssen.
Mit einer âBlĂŒteâ bezahlt â droht eine Strafe?
Weil immer wieder Euro-Scheine gefĂ€lscht werden, wurde nun nach dem FĂŒnf- und Zehn- auch der Zwanzig-Euro-Schein ausgetauscht.
Doch was, wenn ahnungslose KĂ€ufer versehentlich mit einem gefĂ€lschten Schein bezahlen? Rechtsanwalt Daniel Nierenz meint dazu: âGrundsĂ€tzlich ist das Verbreiten von Falschgeld strafbar, wenn man beim Verwenden des Geldes zumindest in Kauf nimmt, dass der Geldschein falsch sein könnte. Wenn sich der KĂ€ufer dazu keine Gedanken gemacht hat â was der Regelfall ist â, wird die Polizei nachfragen, wie er in den Besitz des Geldscheines gekommen ist, um den FĂ€lscher zu finden.â
Wer aus Versehen einen gefĂ€lschten Schein weitergibt, muss sich also keine Sorgen machen, dafĂŒr bestraft zu werden. Aber da der Schein nichts wert ist, ist der KĂ€ufer dem VerkĂ€ufer weiterhin den Betrag der âBlĂŒteâ schuldig. âAllgemein gilt, dass Falschgeld eingezogen wird und der letzte Besitzer dafĂŒr keinen Ersatz bekommt.â
AuslĂ€ndische MĂŒnzen zwischen dem Kleingeld â ist das Betrug?
Oft erkennt man es erst auf den zweiten Blick: Immer wieder mischen sich auslĂ€ndische MĂŒnzen unter das europĂ€ische Kleingeld. So waren vor einigen Jahren viele thailĂ€ndische MĂŒnzen im Umlauf, die der Zwei-Euro-MĂŒnze zum Verwechseln Ă€hnlich sehen, allerdings nur wenige Cent wert sind. âVersucht jemand, seinem GegenĂŒber auslĂ€ndische MĂŒnzen als Euro- oder Cent-StĂŒcke unterzuschieben, gilt das als Betrug und ist somit strafbarâ, so der Anwalt.

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Jeden Tag bezahlen wir mit MĂŒnzen und Scheinen, heben Geld ab oder zĂŒcken fĂŒr den Bezahlvorgang die EC- oder Kreditkarte. Bei so vielen Transaktionen kommt es immer wieder zu unangenehmen Ăberraschungen.
Vor allem fĂŒr VerkĂ€ufer gilt deshalb: Augen offen halten! Denn besonders dort, wo der EmpfĂ€nger die MĂŒnzen wegen Zeitmangels oder schlechter Beleuchtung nicht ĂŒberprĂŒfen kann, versuchen BetrĂŒger das fremde Kleingeld einzuschleusen. âDenken Sie an eine Disco oder die langen Schlangen an der Kasse im Supermarkt. Dort ist die Gefahr, mit falschen GeldstĂŒcken betrogen zu werden, entsprechend groĂâ, warnt Nierenz.
Bezahlt man unwissentlich mit einer solchen MĂŒnze, gilt das Gleiche wie fĂŒr eine versehentlich weitergegebene âBlĂŒteâ.
Wie bekomme ich falsch abgebuchtes Geld zurĂŒck?
Besonders hĂ€ufig passiert es an bankfremden oder auslĂ€ndischen Geldautomaten: Erst beim zweiten Versuch spuckt der Automat das geforderte Geld aus, spĂ€ter stellt der Kontoinhaber aber fest, dass der Betrag doppelt abgebucht wurde. âIn diesem Fall ist die eigene Hausbank der richtige Ansprechpartner, denn die fĂŒhrt die Abbuchung der fremden Bank durch und kann den Vorgang recherchierenâ, so Daniel Nierenz.
âGut ist, wenn man mithilfe eines Zeugen nachweisen kann, dass es zu keiner Auszahlung kam. Meist werden solche technischen Störungen aber auch spĂ€ter von der entsprechenden Bank bestĂ€tigt.â
Wer Geld im Ausland abhebt, tut in jedem Fall gut daran, sich eine Quittung fĂŒr den Auszahlungsvorgang ausdrucken zu lassen. In der Regel bekommen die Kontoinhaber den doppelt abgebuchten Betrag spĂ€ter zurĂŒck, den Aufwand haben sie aber meist selbst.
(Bearbeitung: gs)