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„Erst ab 10 Euro“Darum kann man nicht ĂŒberall mit EC-Karte zahlen

Welche rechtlichen Probleme beim tĂ€glichen Zahlungsverkehr auftreten können, erklĂ€rt Daniel Nierenz aus der Nephter Kanzlei Nierenz & Batz, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz und Fachanwalt fĂŒr Strafrecht.

Der VerkĂ€ufer akzeptiert die EC-Karte nicht – ist das zulĂ€ssig?

Kein Bargeld dabei? Dann einfach schnell die Flasche Wasser am Kiosk mit Karte zahlen. So einfach geht es leider nicht immer. Da fĂŒr GeschĂ€ftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusĂ€tzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele – insbesondere kleinere – HĂ€ndler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu. „Das ist erlaubt“, so Rechtsanwalt Nierenz, „denn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.“

Der HÀndler oder Restaurantbesitzer kann daher durch seine GeschÀftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag.

Deshalb rĂ€t der Anwalt, auch vor der Bestellung im Restaurant nachzufragen, ob Kartenzahlung akzeptiert wird – sonst kommt es nach dem Essen womöglich zu einer unangenehmen Situation. Akzeptiert das Restaurant die Kartenzahlung nicht, muss der Gast sofort Bargeld beschaffen, denn der Wirt ist nicht verpflichtet, sich auf eine Zahlung per Rechnung einzulassen. „Viele Gastwirte denken hier schnell an Zechprellerei und rufen im schlimmsten Fall sogar die Polizei“, weiß der Strafverteidiger. Kartenzahlung ist also immer nur eine Alternative zur eigentlich geschuldeten Barzahlung.

Die EC-Karte streikt – was tun, wenn man nicht mehr vom Kauf zurĂŒcktreten kann?

Das Auto ist vollgetankt, doch bei dem Versuch, die TankfĂŒllung zu bezahlen, streikt die EC-Karte plötzlich. „Strafrechtlich hat man sich in einem solchen Fall nichts vorzuwerfen“, so Fachanwalt Daniel Nierenz. „Nach den allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet.“ Meist notiert sich der Tankwart dann das Kennzeichen, lĂ€sst sich den Personalausweis aushĂ€ndigen und beschreibt dem Kunden den Weg zum nĂ€chsten Geldautomaten.

Mit der Bezahlung erhĂ€lt der Autofahrer dann seinen Ausweis zurĂŒck. Ein Problem gibt es hier allerdings: „Eigentlich stellt das Abverlangen des Ausweisdokuments durch den Tankwart einen Gesetzesverstoß dar, weil dieser keine amtlichen Dokumente – auch nicht vorĂŒbergehend – einbehalten darf“, so der Anwalt.

Um dem Tankstellenbesitzer entgegenzukommen, sollte man sich darauf aber ausnahmsweise einlassen oder dem TankstellenpĂ€chter gegebenenfalls andere WertgegenstĂ€nde als Pfand ĂŒberlassen. Denn ansonsten wird womöglich die Polizei die unglĂŒckliche Situation auflösen mĂŒssen.

Mit einer „BlĂŒte“ bezahlt – droht eine Strafe?

Weil immer wieder Euro-Scheine gefĂ€lscht werden, wurde nun nach dem FĂŒnf- und Zehn- auch der Zwanzig-Euro-Schein ausgetauscht.

Doch was, wenn ahnungslose KĂ€ufer versehentlich mit einem gefĂ€lschten Schein bezahlen? Rechtsanwalt Daniel Nierenz meint dazu: „GrundsĂ€tzlich ist das Verbreiten von Falschgeld strafbar, wenn man beim Verwenden des Geldes zumindest in Kauf nimmt, dass der Geldschein falsch sein könnte. Wenn sich der KĂ€ufer dazu keine Gedanken gemacht hat – was der Regelfall ist –, wird die Polizei nachfragen, wie er in den Besitz des Geldscheines gekommen ist, um den FĂ€lscher zu finden.“

Wer aus Versehen einen gefĂ€lschten Schein weitergibt, muss sich also keine Sorgen machen, dafĂŒr bestraft zu werden. Aber da der Schein nichts wert ist, ist der KĂ€ufer dem VerkĂ€ufer weiterhin den Betrag der „BlĂŒte“ schuldig. „Allgemein gilt, dass Falschgeld eingezogen wird und der letzte Besitzer dafĂŒr keinen Ersatz bekommt.“

AuslĂ€ndische MĂŒnzen zwischen dem Kleingeld – ist das Betrug?

Oft erkennt man es erst auf den zweiten Blick: Immer wieder mischen sich auslĂ€ndische MĂŒnzen unter das europĂ€ische Kleingeld. So waren vor einigen Jahren viele thailĂ€ndische MĂŒnzen im Umlauf, die der Zwei-Euro-MĂŒnze zum Verwechseln Ă€hnlich sehen, allerdings nur wenige Cent wert sind. „Versucht jemand, seinem GegenĂŒber auslĂ€ndische MĂŒnzen als Euro- oder Cent-StĂŒcke unterzuschieben, gilt das als Betrug und ist somit strafbar“, so der Anwalt.

Ärger beim Bezahlen an der Kasse

Jeden Tag bezahlen wir mit MĂŒnzen und Scheinen, heben Geld ab oder zĂŒcken fĂŒr den Bezahlvorgang die EC- oder Kreditkarte. Bei so vielen Transaktionen kommt es immer wieder zu unangenehmen Überraschungen.

Vor allem fĂŒr VerkĂ€ufer gilt deshalb: Augen offen halten! Denn besonders dort, wo der EmpfĂ€nger die MĂŒnzen wegen Zeitmangels oder schlechter Beleuchtung nicht ĂŒberprĂŒfen kann, versuchen BetrĂŒger das fremde Kleingeld einzuschleusen. „Denken Sie an eine Disco oder die langen Schlangen an der Kasse im Supermarkt. Dort ist die Gefahr, mit falschen GeldstĂŒcken betrogen zu werden, entsprechend groß“, warnt Nierenz.

Bezahlt man unwissentlich mit einer solchen MĂŒnze, gilt das Gleiche wie fĂŒr eine versehentlich weitergegebene „BlĂŒte“.

Wie bekomme ich falsch abgebuchtes Geld zurĂŒck?

Besonders hĂ€ufig passiert es an bankfremden oder auslĂ€ndischen Geldautomaten: Erst beim zweiten Versuch spuckt der Automat das geforderte Geld aus, spĂ€ter stellt der Kontoinhaber aber fest, dass der Betrag doppelt abgebucht wurde. „In diesem Fall ist die eigene Hausbank der richtige Ansprechpartner, denn die fĂŒhrt die Abbuchung der fremden Bank durch und kann den Vorgang recherchieren“, so Daniel Nierenz.

„Gut ist, wenn man mithilfe eines Zeugen nachweisen kann, dass es zu keiner Auszahlung kam. Meist werden solche technischen Störungen aber auch spĂ€ter von der entsprechenden Bank bestĂ€tigt.“

Wer Geld im Ausland abhebt, tut in jedem Fall gut daran, sich eine Quittung fĂŒr den Auszahlungsvorgang ausdrucken zu lassen. In der Regel bekommen die Kontoinhaber den doppelt abgebuchten Betrag spĂ€ter zurĂŒck, den Aufwand haben sie aber meist selbst.

(Bearbeitung: gs)