Bußgeld vermeidenDas sind die Regeln beim Parkschein

Parkschein-Pflicht

Parkscheibe oder Parkschein sind oft vorgeschrieben. 

Rund ums Thema Parkschein und Parkscheibe gibt es zahlreiche Irrtümer. Der ADAC informiert über die wichtigsten Regeln.

  • Parkscheibe oder Parkschein sind oft vorgeschrieben. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss diese dem Zeichen 318 der StVO entsprechen.
  • Sie muss gut von außen lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro zu zahlen.
  • Die manuelle Parkscheibe ist immer zur vollen oder zur halben Stunden einzustellen. 
  • Elektronische Parkscheiben sind nur dann gültig, wenn sie eine Typengenehmigung haben und sich nach dem Abstellen des Fahrzeugs die Einstellung nicht ändert.
  • Die sogenannten mitlaufenden Parkscheiben mit Uhrwerk in Form der manuellen Parkscheibe sind hingegen nicht erlaubt.
  • Parkscheine und -scheiben müssen auch an einem Motorrad angebracht werden – auch wenn das in der Praxis schwierig ist. Sonst droht ein Bußgeld.
  • Laut §13 der StVO darf an defekten Parkscheinautomaten oder Parkuhren nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Außerdem ist in diesem Fall eine Parkscheibe zu verwenden.

(Bearbeitung: gs)