Bußgeld vermeidenDas sind die Regeln beim Parkschein
Rund ums Thema Parkschein und Parkscheibe gibt es zahlreiche Irrtümer. Der ADAC informiert über die wichtigsten Regeln.
- Parkscheibe oder Parkschein sind oft vorgeschrieben. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss diese dem Zeichen 318 der StVO entsprechen.
- Sie muss gut von außen lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro zu zahlen.
- Die manuelle Parkscheibe ist immer zur vollen oder zur halben Stunden einzustellen.
- Elektronische Parkscheiben sind nur dann gültig, wenn sie eine Typengenehmigung haben und sich nach dem Abstellen des Fahrzeugs die Einstellung nicht ändert.
- Die sogenannten mitlaufenden Parkscheiben mit Uhrwerk in Form der manuellen Parkscheibe sind hingegen nicht erlaubt.
- Parkscheine und -scheiben müssen auch an einem Motorrad angebracht werden – auch wenn das in der Praxis schwierig ist. Sonst droht ein Bußgeld.
- Laut §13 der StVO darf an defekten Parkscheinautomaten oder Parkuhren nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Außerdem ist in diesem Fall eine Parkscheibe zu verwenden.
(Bearbeitung: gs)