Auf der AutobahnImmer auf der Mittelspur fahren – ist das überhaupt erlaubt?

Ein verschwommenes Auto

Auf deutschen Autobahnen gilt generell das Rechtsfahrgebot.

Frankfurt/Main – Diese Situation hat jeder Autofahrer wohl schon mal erlebt: Die Autobahn ist frei, weder Laster, noch langsame Fahrzeuge müssen überholt werden. Und trotzdem fährt der Vordermann permanent auf der mittleren Spur. Darf er das überhaupt?

Für Mittelspur-Schleicher gilt: Wer grundlos permanent den mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Autobahn nutzt, verhält sich nicht nur rücksichtslos, sondern gefährdet auch den Verkehr. Wer andere dadurch behindert, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.

Wer darf denn eigentlich auf der Mittelspur fahren?

Gefährlich ist dabei etwa, dass die nachfolgenden Autos unter Umständen gleich mehrere Spuren wechseln müssen, um zu überholen. „Dazu muss ich immer links am Vordermann vorbeifahren“ׅׅ, sagt Herbert Engelmohr vom AvD.

Wer überholen will oder muss, darf die mittlere Spur benutzen. Generell gilt auf mehrspurigen Autobahnen tatsächlich nur ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot, das in der Straßenverkehrsordnung (StVo) in Paragraf 7 Absatz 3c geregelt ist: Autofahrer dürfen hier die Mittelspur nutzen, auch wenn nur hin und wieder auf der rechten ein Fahrzeug unterwegs ist. „Doch das sollte kein Freibrief sein, um stur in der Mitte zu fahren, nur weil ganz rechts alle paar Kilometer ein Lkw unterwegs ist“, sagt Engelmohr.

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Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen gilt das Rechtsfahrgebot nur eingeschränkt

Ausnahmen gibt es bei erhöhtem Verkehrsaufkommen. Dazu sieht der Gesetzgeber in Paragraf 7 der StVo vor: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“. Wenn also der Verkehr steht oder es nur sehr langsam voran geht, dürfen Autofahrer also auch rechts überholen.

Aber Vorsicht: Generell schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, links zu überholen, das Rechtsüberholen ist auf der Autobahn verboten. Es gelten nur wenige Ausnahmen wie etwa den Beschleunigungsstreifen. Verstößt man hingegen gegen das Verbot, auf Autobahnen rechts zu überholen, kann das unter Umständen teuer werden: Es droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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Wie kann man einen Langsam-Fahrer darauf aufmerksam machen?

Befindet sich ein Langsam-Fahrer auf der Autobahn dauerhaft auf der linken beziehungsweise der mittleren Spur, kann man sich dahinter fahrend bemerkbar machen. Gemäß Paragraf 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe man die Hupe beziehungsweise die Lichthupe nur betätigen, um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen oder wenn man sich oder andere gefährdet sieht. (sar / mit dpa)