Extrem gefährlichVerbraucherschützer nehmen Sex-Kalender unter die Lupe – ihnen bleibt nur eine Wahl

Vorsicht vor Produkten aus Erotik-Adventskalendern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Anbieter abgemahnt. Unser undatiertes Foto zeigt eine Frau in Reizwäsche.

Vorsicht vor Produkten aus Erotik-Adventskalendern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Anbieter abgemahnt. Unser undatiertes Foto zeigt eine Frau in Reizwäsche.

Sexspielzeug in Adventskalendern – was verführerisch klingt, birgt große Gefahren. Deshalb musste jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einschreiten.

Klingt sexy und verführerisch, aber davon sollten Sie lieber die Finger lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern im Visier.

Sechs Anbieter wurden bereits wegen teils massiver Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt. Problem: Die Kalender seien oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise für die enthaltenen Artikel wie Handfesseln, Mundknebel oder Vibratoren ausgeliefert worden, teilte der vzbv am Montag (20. Dezember 2021) mit. 

Handfesseln, Mundknebel oder Vibratoren – aber keine Gebrauchsanleitung

„Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung für erhebliche Verletzungen sorgen“, erklärte vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe. „Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein.“

Die für 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten laut vzbv eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten demnach in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Bei Textilien müsse zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittel-Verpackungen müssten eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten seien unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Verbraucherschützer warnen vor Sex-Kalendern

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind laut vzbv auch verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewährleisten und Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gefahren schützen.

Der vzbv forderte die sechs Anbieter auf, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, droht ihnen eine Klage, wie der Verband erklärte. (afp)