Kommentar zur „Layla“-DebatteVerbote für Erfolgssong – was Besseres hätte nicht passieren können

Das an der Vorderseite geöffnete Festzelt des Kiliani-Volksfestes.

Auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg darf der Song „Layla“ nicht abgespielt werden.

Die Diskussion um den Erfolgssong „Layla“ von DJ Robin und Schürze hat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Das Lied darf mancherorts nicht mehr gespielt werden. Ein Kommentar.

von Niklas Brühl (nb)

Ganz Deutschland spricht gerade über einen Ballermann-Partysong, sogar Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich in die Diskussion eingeschaltet – Sommerloch, bist du es? Das Lied „Layla“ von den Newcomern DJ Robin und Schürze stürmt derzeit die Charts und belegt seit drei Wochen den Spitzenplatz. Das hat ein Partyschlager-Song zuvor noch nie geschafft.

Aber wo liegt dabei jetzt das Problem? Zu sexistisch sei das Werk, weshalb es unter anderem auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest und der Düsseldorfer Rheinkirmes nicht gespielt werden darf. Oh Mann.

„Layla“-Debatte: Sexismus oder purer Aktionismus?

Zwei Jahre lang haben wir aufgrund der Corona-Pandemie auf vieles verzichtet – keine Partys zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Karneval, der Sport war nur maßnahmengerecht durchführbar, Freunde durften lange Zeit nur in abgezählten Gruppen getroffen werden.

Und jetzt kommt da ein simples und eingängiges Lied daher, das Jung und Alt ausflippen lässt und dadurch einen riesengroßen Erfolg feiert – und dann wird es verboten. Aber warum eigentlich? Im Songtext geht es um „Puffmama Layla, die schöner, jünger und geiler“ ist als die anderen. Außerdem kommt das Wort „Luder“ vor. Okay.

Im Musikvideo dazu wird „Layla“ übrigens humoristisch von einem verkleideten Mann dargestellt. Ist es jetzt Sexismus, weil die Wörter „Puff“, „geil“ oder „Luder“ vorkommen? Die 1950er-Jahre haben angerufen.

Justizminister Marco Buschmann äußert sich zu „Layla“-Song

Marco Buschmann, seines Zeichens der Justizminister in der Bundesregierung, schreibt zu dem Verbot auf Twitter: „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel.“ Kann man einfach mal so stehen lassen.

Der „Layla“-Song wird dabei nicht nur von vermeintlich stumpfsinnigen Mallorca-Asis gefeiert – sonst wäre der erste Platz in den Charts vermutlich gar nicht möglich. Er läuft in Discos, auf Volksfesten, in der Fußballkabine – es gibt unzählige Videos von ekstatischen und textsicheren Meuten, die das Lied mitschmettern.

Vor wenigen Tagen hat sogar der australische Star-DJ Timmy Trumpet, der sonst für Dance- und House-Musik bekannt ist, das Lied auf dem Electric Love Festival in Österreich, bei dem 180.000 Zuschauer und Zuschauerinnen vor Ort waren, zur Überraschung vieler laufen lassen – und die Menge hat getobt.

Deutschland hat einen international erfolgreichen Song und cancelt ihn. Offenbar nichtsahnend, dass diejenigen, die den Song verbieten, ihn nur noch viel populärer machen und DJ Robin und Schürze sich vermutlich diebisch ins Fäustchen lachen – was Besseres hätte ihnen gar nicht passieren können.

Denn zum einen ist das Verbotene ja immer besonders interessant, sodass das Lied jetzt erst recht gesungen wird – und zum anderen gibt es in den sozialen Netzwerken eine große Welle der Solidarität für die beiden Künstler.

Übrigens sind das dann nicht nur Männer, die das ach so sexistische Liedgut zum Besten geben. Ich habe das Werk vor kurzem meiner Mutter gezeigt: Nach einem herzhaften Lachen folgte ab dem dritten Refrain ein begleitender Gesang. Lasst den Leuten doch ihren Spaß. Der Musikgeschmack ist unterschiedlich und das ist auch gut so.

Debatte um Ballermann-Song: Welche Lieder werden noch verboten?

Also, was nun? Einfach mal die Kirche im Dorf lassen? Oder eben die „wunderschöne Layla“ bei den Feiernden? Ansonsten müssten nämlich noch unzählige weitere Lieder verboten werden – wie wäre es zum Beispiel mit „Ayo Technology“ von Milow?

Ein Schmusesong von einem belgischen Pop-Sänger mit Gitarre, bei dem man mit dem Finger so schön auf dem Lenkrad mitwippen kann. Es geht in dem Song um Liebesspiele mit einer Frau quer durch das eigene Haus – aber ist halt Englisch, oder wie?

Oder wie wäre es mit dem hier: „Ich will dein Haar tanzen sehen, will dein Rhythmus sein, dass du meinem Mund deine bevorzugten Stellen zeigst. Lass mich deine Gefahrenzonen überschreiten, bis du anfängst zu schreien und deinen Nachnamen vergisst.“ Klingt verrucht und ist bestimmt verboten. Nicht ganz: Das ist die Übersetzung des Welthits „Despacito“.

Es könnten unendlich weitere Beispiele aufgeführt werden, sodass demnächst dann nur noch die Weihnachts-CDs von Rolf Zuckowski gehört werden dürften. Die „Layla“-Verbote kamen vermutlich von Menschen, die ihre letzte Party in den 1980ern gefeiert haben – und dabei lautstark zu „Skandal im Sperrbezirk“ mitgegrölt haben. In diesem Sinne: „Und draußen vor der großen Stadt, stehen die Nutten sich die Füße platt.“