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Unfall bei „Wetten, dass..?“Gericht hebt Urteil zu Samuel Koch auf

24.09.2025, Hessen, Kassel: Samuel Koch (l) äußert sich nach der Urteilsverkündung am Bundessozialgericht gegenüber den Journalisten, neben ihm sitzt sein Anwalt Oliver Negele

Samuel Koch (l) äußert sich nach der Urteilsverkündung am Bundessozialgericht gegenüber den Journalisten

Fast 15 Jahre nach seinem schlimmen Unfall bei „Wetten, dass..?“ ist der Fall von Samuel Koch juristisch noch immer nicht abgeschlossen. Jetzt hat das Bundessozialgericht ein Urteil aufgehoben.

Es ist ein Schicksal, das Millionen von Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern bewegte: Am 4. Dezember 2010 verunglückte Samuel Koch in der ZDF-Show „Wetten, dass..?“ schwer. Fast 15 Jahre später ist der Fall juristisch noch immer nicht abgeschlossen und wird nun neu aufgerollt.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg verwiesen. Es geht um die entscheidende Frage, ob der Unfall als Arbeitsunfall zu werten ist, wovon die Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung abhängen. Das berichtet „DWDL“.

Laut BSG kommt eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht infrage, und auch ein Angestelltenverhältnis lag nicht vor. Koch war als freier Mitarbeiter tätig. Ein juristisches Schlupfloch könnte sich aber auftun: War Koch als Leiter seines Wett-Teams wie ein Unternehmer anzusehen, der durch ein Teammitglied – in diesem Fall sein Vater, der das Auto fuhr – verletzt wurde? Diese Frage muss das Landessozialgericht nun klären.

Bei seiner Wette wollte Koch mit Sprungstiefeln über fünf entgegenkommende Autos springen. Beim vierten Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde, stürzte er und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Eine endgültige Entscheidung über seine Absicherung steht damit weiter aus. (red)